Ich würde profitieren – und stimme trotzdem nein
Ziel der Individualbesteuerung ist es, die steuerliche Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren zu beenden – ein grundsätzlich berechtigtes Anliegen im Sinne von Fairness und zeitgemässen Lebensmodellen. Auch stärkere Erwerbsanreize für Zweitverdienende und tiefere Steuerbelastungen sprechen dafür.
Ziel der Individualbesteuerung ist es, die steuerliche Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren zu beenden – ein grundsätzlich berechtigtes Anliegen im Sinne von Fairness und zeitgemässen Lebensmodellen. Auch stärkere Erwerbsanreize für Zweitverdienende und tiefere Steuerbelastungen sprechen dafür.
Dennoch lehne ich die Vorlage ab – obwohl ich persönlich davon profitieren würde.
Wird die Individualbesteuerung vom Stimmvolk angenommen, dann muss sie der Kanton Freiburg ins Gesetz über die direkten Kantonssteuern (DStG) übernehmen. Aufwand, Dauer und finanzielle Folgen sind heute nicht verlässlich abschätzbar. Damit würde in ein bewährtes föderales Gefüge eingegriffen, ohne Klarheit über die konkreten Auswirkungen.
Im Kanton Freiburg wurde die Heiratsstrafe mit dem Splitting faktisch beseitigt: Das Einkommen von Ehepaaren wird für den Steuersatz halbiert, wodurch die Progression gebrochen wird. Das zeigt, dass gezielte Korrekturen ohne Systemwechsel und zusätzlichen Verwaltungsaufwand möglich sind – was Freiburg kann, sollte auch der Bund schaffen.
Mit der Annahme der Vorlage würden Splitting und Doppelverdienerabzug auf kantonaler Ebene wegfallen. Je nach Ausgestaltung käme es zu Steuererhöhungen für verschiedene Kategorien von Steuerpflichtigen – insbesondere für traditionelle Einverdiener-Ehen mit Kindern. Am Ende würden die steuerlichen Rahmenbedingungen für alle neu gemischt, ohne dass heute transparent ist, wer effektiv gewinnt und wer verliert.
Philipp Wieland, Grossrat FDP