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Gemeinde Murten stellt Plan der Trinkwasser-Infrastrukturen vor

von Stadt Murten
am
(Symbolbild)

Gemäss Artikel 8 des kantonalen Gesetzes über das Trinkwasser (TWG: SGF 821.32.1) haben die Gemeinden für ihr Gebiet einen Plan der Trinkwasserinfrastrukturen (PTWI) zu erstellen. Der PTWI hat insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Abstimmung auf die Ortsplanung;
  • Gewährleistung der Koordination der Trinkwasserinfrastrukturen auf lokaler und regionaler Ebene;
  • Umsetzung der Bestimmungen im Bereich Brandbekämpfung.

Im PTWI werden zunächst die aktuelle Trinkwasserinfrastruktur und Versorgungssituation beschrieben. Die Wasserbeschaffung und der Wasserbedarf werden aufgezeigt und es wird in einer Wasserbilanz überprüft, ob genügend Wasser vorhanden ist, um folgende Szenarien abzudecken:

  • Maximalfall, d.h. Tage mit Spitzenverbräuchen wie sie beispielsweise während längeren Trockenperioden auftreten;
  • Versorgungssicherheit, d.h. das Wasserdargebot reicht aus, um bei einem Ausfall des wichtigsten Wasserbezugsortes (Seewasserwerk) den mittleren Tagesbedarf nach wie vor abdecken zu können.

Weiter wird der Anlagenwert der gesamten Wasserversorgungs-Infrastruktur ermittelt und die finanzielle Situation beschrieben. Das Kapitel Löschschutz überprüft die Hydrantenabdeckung und die Leitungsfähigkeit des Leitungsnetzes im Brandfall.
 
Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wurden im Ausbaukonzept diverse Massnahmen definiert, um die Wasserversorgung gezielt ausbauen und optimieren zu können. Zu den wichtigsten Massnahmen gehören die Erweiterung oder Neubau des Seewasserwerks, die Erweiterung des Reservoirs Bois de Boulay inklusive der Transportleitung ab dem Reservoir Wilerholz, der Neubau des Reservoir Prehl sowie die Erstellung von Ringleitungen in Lurtigen für die Verbesserung der Versorgungssicherheit.
 
Als Führungsinstrument dient der PTWI der Gemeinde und der IB-Murten in den kommenden Jahren sowohl bei der Planung als auch bei der Realisierung einer langfristig gesicherten Wasserversorgung auf dem Gemeindegebiet Murten.

Vernehmlassungsverfahren

Gemäss Artikel 78 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG) vom 2. Dezember 2008 gibt die Gemeinde Murten die Pläne der Trinkwasserinfrastrukturen (PTWI) während 30 Tagen in die öffentliche Vernehmlassung, und zwar vom 20. Januar bis am 20. Februar 2023.
 
Die PTWI Murten, Galmiz und Gempenach können während der Publikationsfrist beim Empfang der Gemeindeverwaltung und beim Oberamt des Seebezirks in Murten während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
 
Während der Publikationsfrist kann jede interessierte Person schriftlich bei der Gemeindeschreiberei oder beim Oberamt begründete Bemerkungen und Vorschläge anbringen.