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Regionaler Richtplan verabschiedet: Ein Meilenstein für die Entwicklung des Seebezirks.

Der Regionale Richtplan des Seebezirks im Kanton Freiburg wurde vom Staatsrat in seinen Grundzügen genehmigt. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für die zukünftige Entwicklung der Region und schafft die rechtlichen Grundlagen für eine koordinierte und nachhaltige Raumentwicklung.

von unsereRegion
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Bild: Verband der Gemeinden des Seebezirks

Der Regionale Richtplan des Seebezirks im Kanton Freiburg wurde vom Staatsrat in seinen Grundzügen genehmigt. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für die zukünftige Entwicklung der Region und schafft die rechtlichen Grundlagen für eine koordinierte und nachhaltige Raumentwicklung.

Die Verabschiedung des Richtplans ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, da er die räumliche Entwicklung der Region im Einklang mit den aktuell geltenden nationalen und kantonalen Vorgaben für die kommenden Jahre strategisch ausrichtet. 

Besonders hervorzuheben ist die durchdachte Planung der Gewerbegebiete, die entscheidend zur wirtschaftlichen Stärkung und Attraktivität des Seebezirks beitragen wird. Diese Gewerbegebiete schaffen optimale Bedingungen für die Ansiedlung neuer Unternehmen und ermöglichen bestehenden Unternehmen eine zukunftsorientierte Expansion.

Der Gemeindeverband des Seebezirks zeigt sich sehr zufrieden mit dem Feedback der zuständigen Instanzen. Diese haben das von der Ad-hoc-Arbeitsgruppe entwickelte und von den Mitgliedsgemeinden an einer Delegiertenversammlung verabschiedete Konzept bestätigt. Die vom Kanton geforderten Änderungen sind von geringerer Tragweite und ändern nichts an der von der Politik gewünschten Raumplanungsvision für den Bezirk.

Der Richtplan berücksichtigt sowohl die wirtschaftlichen Bedürfnisse als auch die Anforderungen einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung. Er gewährleistet, dass die Entwicklung der Region im Einklang mit den übergeordneten kantonalen und nationalen Zielen erfolgt und gleichzeitig die natürlichen Ressourcen und die Lebensqualität der Bevölkerung geschützt werden. Die letzten Anpassungen werden in den kommenden Monaten in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden und kantonalen Dienststellen im Hinblick auf eine endgültige Genehmigung vorgenommen. Der Entwurf der Anpassungen wird den Gemeinden an einer Versammlung im kommenden Oktober vorgestellt. Die Umsetzung des Richtplans zur Erreichung der festgelegten Ziele erfolgt nach seiner endgültigen Genehmigung.

Verband der Gemeinden des Seebezirks
Herrenschwandweg 2 – 3280 Murten
www.see-lac.ch – sekretariat@see-lac.ch

 

 

(eingesandt)