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Reaktion und «kleine Lesehilfe» auf den Leserbrief vom 11. Januar

Kleine Lesehilfe zum Leserbrief von Grossrätin Jakob vom 11. Januar 2025 zur Abstimmung über den Kredit von 56 Millionen Franken für den Bau eines kantonalen Lagers für Kulturgüter

Kleine Lesehilfe zum Leserbrief von Grossrätin Jakob vom 11. Januar 2025 zur Abstimmung über den Kredit von 56 Millionen Franken für den Bau eines kantonalen Lagers für Kulturgüter

Als Grossrat und Co-Präsident des Unterstützungskomitees für das neue Kulturgüterlager (SIC) kann ich einige krasse Falschaussagen im Leserbrief von Frau Jakob nicht einfach so stehen lassen.

Wie Grossrätin Jakob auf die Idee kommt, das Kulturgüterlager diene nur fünf Bezirken, ist mir schleierhaft. Bezieht sie sich auf die Aufzählung in der Einleitung der offiziellen Abstimmungsbroschüre? Fünf der acht aufgezählten «staatlichen oder staatsnahen Institutionen» sind kantonale Institutionen, die für alle sieben Bezirke Dienste erbringen. Sollte das Staatsarchiv, um ein Beispiel herauszugreifen, nur das Archiv einzelner Bezirke sein? Das Kulturgüter-Depot wird zudem Platz haben für das kulturelle Kronjuwel des Seebezirks: Das Murtner Schlachtpanorama. – Dass das Murtner Museum übrigens für das eigene Magazin schneller eine Lösung braucht und nicht auf das SIC warten kann, ist nicht eine Frage des Mietpreises, sondern des Zeitdrucks. Das aktuelle Murtner Lager befindet sich dort, wo die Kultur- und Sporthalle geplant ist.

Weshalb die Trennung von Kirche und Staat mit dem SIC nicht eingehalten werden soll, ist eine weitere, schwer nachvollziehbare Behauptung. Wir leben in einer christlich geprägten Kultur, und so sind viele Texte, Kult- und Kunstgegenstände religiös geprägt. Dass man deswegen unterstellen will, die Kirche lasse sich vom Staat ein Kulturgüterlager erstellen, offenbart eine einseitige Sicht auf die Kulturgüter. Falls sich eventuell gewisse kirchliche Körperschaften dafür interessieren, Lagerplatz zu mieten, bedeutet dies keineswegs, dass das SIC für diese möglichen Kundinnen gebaut wird.

Aus dem Hinweis zum Mobilitätskonzept des künftigen Kulturgüterlagers abzuleiten, es würden mit dem Kredit Parkplätze quer-finanziert ist nicht richtig. Das künftige SIC hat die grosse Chance, um den Anforderungen des Mobilitätsgesetzes nachzukommen, elf Parkplätze auf einer benachbarten Parkfläche zu bekommen. Eine Querfinanzierung von 74 Parkplätzen für das Amt für Informatik und Telekommunikation, das auf der Nachbarsparzelle zu Hause ist, steht überhaupt nicht zur Debatte.

Was die Kosten unter der Rubrik ‘Büromobiliar’ für CHF 1,2 Mio. betrifft: Es geht hier nicht nur um fünf Schreibtische und eine Cafeteria-Einrichtung, es geht um das gesamte, betriebsnotwendige Mobiliar wie Spezialregale, Compactus-Rollregale usw.

Und schliesslich ist auch das Argument nicht haltbar, mit dem Kulturgüterlager werden untragbare Kosten auf unsere Enkelkinder überwälzt. Das SIC ist v.a. auch ein finanziell nachhaltiges Projekt: Ab Inbetriebnahme entfallen Mietkosten an Dritte in der Höhe von CHF 1,2 Mio. pro Jahr, zudem werden gut erschlossene Gebäudeinfrastrukturen, in denen aktuell Kulturgüter lagern, für die Wirtschaft frei. – Unsere Enkel werden uns dankbar dafür sein, ein Gebäude gebaut zu haben, für das eine Lebensdauer von 100 Jahren ausgewiesen ist, wobei mit einer positiven finanziellen Gesamtbilanz für den Kanton bereits in 15 Jahren gerechnet werden kann – und ab dem Zeitpunkt verdient der Kanton im Prinzip mit diesem Gebäude!

Die beiden zuständigen Direktionen, die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt RIMU sowie die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten BKAD, haben es sich mit der Suche nach einer guten, zukunftsträchtigen Lösung nicht leicht gemacht: Dieses nun vorliegende Projekt – der insgesamt dritte Anlauf – ist ausgereift, wird den vielfältigen zu schützenden Gütern gerecht und ist wirtschaftlich vernünftig: Die Aufbewahrung muss den konservatorischen Anforderungen eines professionellen Lagers mit den entsprechenden klimatischen Bedingungen, einer erhöhten Sicherheit in Bezug auf Widerstandsfähigkeit und Dauerhaftigkeit entsprechen. Diese hohen Anforderungen haben ihren Preis für ein Lagerzentrum mit sechs Stockwerken auf einer Fläche von 23'800 Quadratmetern. Davon haben sich 95 Grossrätinnen und Grossräte aus allen Bezirken überzeugen lassen. Und ein überzeugtes Ja durch das Freiburger Stimmvolk am 9. Februar würde dem grössten Teil des Freiburger Kulturerbes eine langfristige, nachhaltige Aufbewahrung erlauben.

Alexander Schroeter
Grossrat SP, Seebezirk, Co-Präsident des Unterstützungskomitees