Sessionsbericht SP-See: Die Sozialhilfe wird vernetzter
Die Oktobersession war geprägt von zwei grossen und zahlreichen kleineren Geschäften – und vom Tag der Zweisprachigkeit: Der Grossratspräsident forderte alle Mitglieder des Grossen Rates auf, zumindest einen Teil ihrer Voten in der Partnersprache vorzutragen. Ein gelungenes Experiment, dass auch gelegentlich für gute Stimmung sorgte.

Die Oktobersession war geprägt von zwei grossen und zahlreichen kleineren Geschäften – und vom Tag der Zweisprachigkeit: Der Grossratspräsident forderte alle Mitglieder des Grossen Rates auf, zumindest einen Teil ihrer Voten in der Partnersprache vorzutragen. Ein gelungenes Experiment, dass auch gelegentlich für gute Stimmung sorgte.
Gemeinderäte behalten das letzte Wort
Der Grossrat hatte es in der Hand: Den Gemeindelegislativen – Generalrat oder Gemeindeversammlung – das letzte Wort bei der Verabschiedung einer Ortsplanungsrevision zu übertragen, so sah es der Entwurf zur Änderung des Raumplanungsgesetzes vor. Eine Praxis, die in 24 Kantonen der Schweiz mit Erfolg umgesetzt wird. Aber die Angst vor einer frustrierten Legislative, weil auch sie die nationalen und kantonalen Gesetze zu berücksichtigen hat, wurde von den Gegnern ins Feld geführt. Auch die Angst, dass je nach persönlichen Interessen vor allem Gemeindeversammlungen stärker beeinflusst werden, wurde als Argument gegen die Erneuerung genutzt. Ferner wurde behauptet, dass sich die Genehmigungsverfahren so noch mehr in die Länge ziehen würden. Ein fragwürdiges Argument, zumal auch die aktuellen Behandlungsfristen zu lange sind und die Planungssicherheit von Gemeinden negativ beeinflussen.

Der geplante Systemwechsel mit seinen demokratischen Verbesserungen wurde von der SP-Fraktion grossmehrheitlich unterstützt. So wäre eine Planungskommission stärker in die ortsplanerische Arbeit an der Seite des zuständigen Gemeinderatsmitglieds involviert und analog einer Finanzkommission, als generalrätliche Kommission, organisiert gewesen. Und die Bedürfnisse und Anliegen der Gemeindebevölkerung wären auch weiterhin am Anfang einer Ortsplanungsrevision abgeholt worden.
Auch wenn nun alles bleibt, wie gehabt, ist zu hoffen, dass die zuständige Direktion aus dieser Diskussion den notwendigen Anstoss zur Optimierung bisheriger Prozesse mitnimmt. Und Gemeindeexekutiven mögen sich bei der Erarbeitung und Verabschiedung von Ortsplanungen stets an die vorrangigen Allgemeininteressen erinnern, welchen sie verpflichtet sind.
Positive Wendung
Nach der Ablehnung der Regionalisierung der Dienste wurde die Behandlung des Sozialhilfegesetzes in der Septembersession unterbrochen. Die Wiederaufnahme der Behandlung wurde deshalb mit Spannung erwartet. Erfreulicherweise besann sich der Grosse Rat in Sachen Regionalisierung nun eines Besseren und lehnte eine in diesen Belangen nicht mehr sachdienliche Gemeindeautonomie ab. Eine konstante Zusammenarbeit der Sozialdienste ist gerade in zunehmend komplexen sozialhilfe-rechtlichen Situationen wichtig – zu Gunsten der von der Armut Betroffenen. Der Betrieb von verschiedenen bevölkerungsnahen Zweigstellen in einem Bezirk sieht auch das neue Gesetz vor.
In Bezug auf die Rückzahlungspflicht verbesserte das revidierte Gesetz die Bedingungen für Sozialhilfe-Empfangende: Der Grenzwert, ab welchem Menschen, die den Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben finden konnten, Geld zurückerstatten müssen, wurde erhöht. Rückfälle in erneute Sozialhilfeabhängigkeit sollen damit verhindert werden. Ein künftiges kantonales Informatiksystem soll die Handhabung der Dienste vereinfachen und Synergien innerhalb des Kantons ermöglichen.
Julia Senti und Alexander Schroeter, SP-Grossräte Seebezirk
