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Staatsrat verfügt Bauverbot in Meyriez

Der Freiburger Staatsrat hat ein vorübergehendes Bauverbot für vier Gemeinden erlassen, die überdimensionierte Bauzonen aufweisen und bisher keine Schritte zur Korrektur unternommen haben

von Esther Zangger
am
Bild: Michael Gaida Pixabay

Der Freiburger Staatsrat hat ein vorübergehendes Bauverbot für vier Gemeinden erlassen, die überdimensionierte Bauzonen aufweisen und bisher keine Schritte zur Korrektur unternommen haben

Das sofortige Bauverbot betrifft die Gemeinden Auboranges, Chénens (nur Arbeitszone), Meyriez sowie Semsales (nur Arbeitszone), teilte die Freiburger Direktion für Raumentwicklung am 1. September 2023 mit. Dieser Entscheid basiert auf dem kantonalen Richtplan, dem Bundesgesetz über Raumplanung und dem kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz.

Die Direktion für Raumentwicklung hat die betroffenen Gemeinden bereits dreimal schriftlich aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen. Laut Communiqué haben die Gemeinden dieser Aufforderung nicht Folge geleistet. Das Bauverbot bleibt in Kraft, bis die Gemeinden Massnahmen zur Redimensionierung ihrer Bauzonen öffentlich vorlegen.

Andere Gemeinden haben bereits gehandelt. 2018 wurden 27 Gemeinden im kantonalen Richtplan aufgeführt, in denen eine Redimensionierung der Bauzonen erforderlich ist. Davon haben 23 Gemeinden mittlerweile ihre Ortsplanung überarbeitet oder entsprechende Massnahmen öffentlich bekannt gemacht.