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Gemeinde Meyriez nimmt Stellung zu den vom Staatsrat ausgesprochenen Bauverbot

Die Meldung vom Staatsrat Freiburg anfangs September, dass für die Gemeinde Meyriez ein vorübergehendes Bauverbot herrsche, hat hohe Wellen geschlagen. Die Gemeinde stellt ihren Standpunkt dar.

von Rainer Menning
am

Die Meldung vom Staatsrat Freiburg anfangs September, dass für die Gemeinde Meyriez ein vorübergehendes Bauverbot herrsche, hat hohe Wellen geschlagen. Die Gemeinde stellt ihren Standpunkt dar.

Verschiedene Medien berichteten Anfangs September darüber, dass der Staatsrat Freiburg ein vorübergehendes Bauverbot für vier Gemeinden im Kanton verfügen werde, darunter auch Meyriez. Das Bauverbot betreffe Gemeinden mit überdimensionierten Bauzonen, welche bisher keine Schritte zur Korrektur unternommen hätten (unsereRegion berichtete).

Meyriez publiziert öffentliche Stellungnahme

Die Gemeinde Meyriez reagierte umgehend und publizierte auf ihrer Webseite eine ausführliche Stellungnahme. Gewisse Themen seien zu komplex, um auf eine einfache Schlagzeile reduziert zu werden, steht prominent zu Beginn der Stellungnahme. Es bestehe die Gefahr, dass das Thema inhaltlich falsch wiedergegeben werde. Zur transparenten Information der Bevölkerung und Eigentümerschaft sowie aller interessierter Kreise, führt der Gemeinderat auf dem öffentlich zugänglichen Dokument ihren Standpunkt der Dinge auf.

Ungünstig gewählter Bemessungszeitraum

Beanstandet wird von der Gemeinde Meyriez vorab, dass der Bemessungszeitraum für die Evaluation von Baulandüberschuss, nicht repräsentativ sei und dies von den Behörden in der Zwischenzeit auch so anerkannt wurde.

(Symbolbild: Pixabay)

Zur Feststellung, ob eine Gemeinde Baulandüberschuss aufweist, musste (als Bestandteil des Revisionsprogrammes) die in den 15 vorausgegangenen Jahren erfolgte Bautätigkeit aufgezeigt werden und in ein Verhältnis zur vorhandenen Baulandreserve gestellt werden. Nach der hohen Bautätigkeit an der Rue Oscar-Patthey, dem Chemin de l'Eglise und dem Montessalet wurde im Bemessungszeitraum von 2001 bis 2015 eher wenig gebaut. Dadurch entschied das BRPA, dass in Meyriez ein Baulandüberschuss vorliege, was ohne weitere Anhörung der Gemeinde im Kantonalen Richtplan zementiert wurde.

Dass es sich über den Zeitraum einer Siedlungsentwicklung mit dem Bemessungszeitraum durchaus, um einen nicht repräsentativen Zeitraum handeln kann, wurde inzwischen auch vom Bau-und Raumplanungsamt (BRPA) festgestellt, stellt die Gemeinde klar. Der Zeitraum von 15 Jahren könne demnach frei gewählt werden; er müsse einfach nach der Einreichung des Revisionsprogrammes liegen. Weiters wurde festgehalten, dass wenn die Gemeinde das Ortsplanungsdossier noch im Jahr 2022 zur Vorprüfung einreiche, das Fortschreiten der Ortplanungsrevision der Gemeinde für das BRPA ersichtlich sei. Somit könne das BRPA dem Staatsrat empfehlen, in Meyriez keine Planungszonen auszuscheiden.
Der vom Staatsrat erhobene Vorwurf, dass «keine Schritte zur Korrektur unternommen wurden», könne so also entkräftet werden.

Meyriez hat keinen Baulandüberschuss

Der Nachweis, dass Meyriez keinen Baulandüberschuss aufweist, wurde an einer Sitzung im Vorfeld vorgetragen und zusammen mit dem Vorprüfungsdossier nochmals eingereicht. Ebenfalls hatte der Gemeinderat diese Nachweise aus Anlass der Vernehmlassungsverfahren zum Änderungsprojekt des kantonalen Richtplans der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) bereits im März 2022 eingereicht mit der Bitte, Meyriez aus der Liste der überdimensionierten Gemeinden zu streichen.

Baulücken zementieren

Durch den Zwang, die Bauzonen zu reduzieren, würden die vorhandenen Baulücken zementiert oder an eine andere Stelle innerhalb der Gemeinde verlagert, so die Befürchtung der Gemeinde Meyriez. Damit würde das in unbestritten ideal geeignetem Siedlungsgebiet vorhandene Potential nicht genutzt, schreibt der Gemeinderat weiter

Der Gemeinderat von Meyriez hofft nun, mit der Stellungnahme aufgezeigt zu haben, dass keinesfalls ein «[…] Nicht-Handeln» seitens der Gemeinde vorliege, wie dies vom Staatsrat behauptet wird. Im Gegenteil, der Gemeinderat habe alles versucht, in der schwierigen Zusammenarbeit mit der kantonalen Behörde im Sinne des Raumplanungsgesetzes korrigierend einzuwirken.

Die ausführliche und detaillierte Stellungnahme ist auf der Webseite der Gemeinde Meyriez öffentlich zugänglich.