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Politik /Kommentar
SP See

Septembersession des Grossen Rates - Standpunkt der SP See

Jokertage an den Freiburger Schulen: Mit knapper Mehrheit hat der Grosse Rat einer Motion (eingereicht durch je ein Mitglied der deutschsprachigen SP und FDP) stattgegeben, die vier individuell wählbare freie Halbtage pro Jahr ohne Angabe von Gründen vorsieht. Die SP-Grossrätin und erfahrene Schuldirektorin hat überzeugend erklärt, weshalb eine solche Handhabung der freien Tage, die heute nur beschränkt verlangt werden können, wünschenswert sei. Gemäss der FDP-Grossrätin wird mit dem heutigen System das Lügen gefördert. Die Erfahrung zeigt, dass diese Tage zurückhaltend bezogen werden.
 
Förderung der Zweisprachigkeit an den Schulen: Der Grosse Rat hat mit grosser Mehrheit einer Motion zugestimmt, die eine bessere Immersion der beiden Kantonssprachen in den Unterricht vorsieht. Es schien allen klar, dass das Erlernen der anderen Sprache leichter fällt, je jünger das Kind ist, und das völlige Eintauchen in die andere Sprache die beste Form des Spracherwerbs darstellt. Der Kanton Freiburg ist wie kein anderer prädestiniert für zweisprachigen Unterricht und in der Folge für gesuchte zweisprachige Arbeitskräfte.
 
IT-Geräte an den Sekundarschulen: Trotz Widerstand von Seiten der Regierung ist eine Motion gutgeheissen worden, wonach jedem Schüler und jeder Schülerin der Sekundarschule ein Computer zur Verfügung gestellt werden soll. Trotz der hohen Kosten wurde die Investition als gerechtfertigt betrachtet. Die jungen Leute werden auf diese Weise optimal auf das heute zu grossen Teilen digitalisierte Berufsleben vorbereitet. Ausserdem werden mit dieser Massnahme gleiche Chancen für alle Kinder geschaffen.

Zweisprachigkeit in der kantonalen Verwaltung: In einem Bericht an den Grossen Rat hat sich der Staatsrat positiv zur Zweisprachigkeit in der Verwaltung geäussert. Er plant, einen Posten für eine/n Delegierte/n für Zweisprachigkeit einzurichten; Man sei auch daran, eine vertretbare Lösung für Gemeinden zu suchen, die sich für zweisprachig erklären möchten.

Geldspielgesetzgebung: Nach dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über Geldspiele am 1. Januar 2019 (Volksabstimmung am 10.6.2018) oblag es den Kantonen, zugunsten einer harmonischen Anwendung ein gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat auszuarbeiten. Die Kantone GE, VD, VS, JU, NE und FR haben zudem eine Westschweizer Vereinbarung ausgefertigt. Beide Konkordate belassen den Kantonen Zuständigkeiten, z.B. Regeln für Kleinspiele. Im kantonalen Anwendungsgesetz hat sich der Grosse Rat, insbesondere im Vergleich zu den übrigen Westschweizer Kantonen, grosszügig gezeigt. So bleibt die finanzielle Last für die Betreiber tragbar und Vereine können weiterhin Lottos durchführen. Die SP erinnerte daran, dass die Prävention der Glücksspielsucht nicht ausser Acht bleiben dürfe. Alle drei Vorlagen wurden fast einstimmig gutgeheissen.
 
Die Grossrätinnen Julia Senti, Chantal Müller und Bernadette Hänni