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Murtner Gemeinderat beschliesst Energiesparmassnahmen

von Stadt Murten
am
Dieses Bild wird sich den Murtner Bürger*innen dieses Jahr nicht zeigen. Die Gemeinde verzichtet aufgrund einer möglichen Strommangellage auf die Weihnachtsbeleuchtung ausserhalb der Altstadt.

Die Gemeinde Murten hat sich bereits vor Ankündigung einer möglichen künftigen Strommangellage für verschiedene Energiesparmassnahmen eingesetzt und sich stets um eine Effizienzsteigerung ihrer Infrastrukturen bemüht. Die Umrüstung der öffentlichen Beleuchtung auf LED, welche bis 2026 abgeschlossen wird, die Sanierung und Optimierung des Dachs des Hallen-, Schwimm- und Strandbades oder der Anschluss an die Fernwärme von allen öffentlichen Gebäuden, welche sich im Perimeter des Fernwärmenetzes befinden, sind die wichtigsten Beispiele.

Aufgrund der Möglichkeit einer künftigen Strommangellage sind nun alle aufgefordert, weitere Energiesparmassnahmen zu ergreifen. Für die Gemeinde Murten hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 31. Oktober 2022 folgende Massnahmen beschlossen:

  • Senkung der Raumtemperatur um ein bis zwei Grad in allen Verwaltungsgebäuden
  • Senkung der Raumtemperatur auf maximal 19°C in allen Sporthallen
  • Verzicht auf die Weihnachtsbeleuchtung ausserhalb der Altstadt (Bernstrasse,Bahnhofstrasse und Kreisel)
  • Reduzierung der Lichtintensität der öffentlichen Beleuchtung auf 30%
  • Ausschalten der Aussenbeleuchtung von öffentlichen Gebäuden
  • Verzicht auf Weihnachtsbeleuchtung in Verwaltungsgebäuden
  • Einschränkung der Sportplatzbeleuchtung auf ein Minimum
  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung

Reduzierung der Lichtintensität der öffentlichen Beleuchtung als zusätzliche Sparmassnahme

Da heute bereits 75% der öffentlichen Beleuchtung auf LED umgebaut wurde, können diese Leuchten einzeln umprogrammiert werden. Der Gemeinderat hat hierbei beschlossen, die bereits umgerüsteten LED-Leuchten auf 30% der Leuchtkraft zu reduzieren. Damit bleibt die Beleuchtung die ganze Nacht bestehen und auch die Fussgängerstreifen werden – entsprechend den kantonalen Vorschriften – weiterhin minimal ausgeleuchtet.