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Feuerwerk für Private am Nationalfeiertag verboten!

In Folge der andauernden Trockenheit und der hohen Temperaturen hat der Staatsrat entschieden, ein auf dem ganzen Kantonsgebiet gültiges Feuerverbot zu erlassen. Die Gemeinden können jedoch Feuer und Feuerwerke sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern anlässlich des Nationalfeiertages bewilligen, aber ausschliesslich an den dafür bestimmten und gesicherten Standorten.

von unsereRegion
am
(Symbolbild)

In Folge der andauernden Trockenheit und der hohen Temperaturen hat der Staatsrat entschieden, ein auf dem ganzen Kantonsgebiet gültiges Feuerverbot zu erlassen. Die Gemeinden können jedoch Feuer und Feuerwerke sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern anlässlich des Nationalfeiertages bewilligen, aber ausschliesslich an den dafür bestimmten und gesicherten Standorten.

Das Amt für Wald und Natur formulierte die Einschränkung auf Anfrage von unsereRegion so: «Der Gesamtzustand ist ernstzunehmen, wir rufen deshalb die Bevölkerung zur Vorsicht auf. Die Entscheidung liegt jedoch bei den Gemeinden selber.» Das heisst konkret, dass das Zünden von Feuerwerk und offenen Feuern verboten ist. Die Gemeinden haben jedoch das Recht, selbst ein Feuerwerk zu zünden, solange die nötigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind. Zudem können sie Zonen einrichten, die von der Feuerwehr überwacht werden müssen. In diesen Zonen dürfen dann auch Private Feuerwerk zünden. Was weiterhin erlaubt bleibt, sind Feuer an explizit markierten Feuerstellen im Wald oder ausserhalb.