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Vorsicht ist geboten beim Kauf der neuen elektronischen Autobahnvignette

Seit August dieses Jahres ist die Autobahnvignette auch in elektronischer Form erhältlich. Einige Webseitenbetreiber versuchen daraus ein Geschäft zu machen und erheben eine "unnötige" Servicepauschale.

von unsereRegion
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Seit August dieses Jahres ist die Autobahnvignette auch in elektronischer Form erhältlich. Einige Webseitenbetreiber versuchen daraus ein Geschäft zu machen und erheben eine "unnötige" Servicepauschale.

Über das «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) können elektronische Autobahnvignetten schnell und einfach unter Angabe der Fahrzeugkategorie, des Zulassungslandes sowie des Kontrollschilds erworben werden.

Kein Betrug, aber nicht notwendig

Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) informierte bereits Anfang Dezember, dass das Angebot der elektronischen Vignette nun auch von privaten Firmen angeboten werde. An und für sich nicht illegal, aber unnötig, da diese Firmen für eine zusätzliche Servicepauschale exakt dieselben Daten eingeben, die auch auf der offiziellen BAZG-Seite verlangt werden.

Die Dienstleistung der Firmen bestehe lediglich darin, die Daten in die richtige Seite zu übertragen, so das NCSC weiter. Die Firmen begründen diese Servicepauschale mit Dienstleistungen wie länderübergreifende Verwaltungsmöglichkeiten für Vignetten sowie zusätzlichen Bezahloptionen.

Auf Google werden gesponserte, also bezahlte Inhalte zuerst gelistet.

Verwechslungsgefahr

Problematisch ist vor allem die Verwechslungsgefahr für Personen, die keine zusätzlichen Dienstleistungen wünschen, sondern die Vignette einfach für 40 Franken bei den Schweizer Behörden kaufen wollen.

Bei der Suche auf Google nach der Autobahnvignette werden nämlich zuerst gesponserte Werbeseiten angezeigt, die Angebote mit Servicepauschalen anbieten. Erst danach folgt die Website der offiziellen Verkaufsstelle des BAZG. Problematisch ist auch, dass man voll und ganz dem privaten Anbieter ausgeliefert ist. Man muss darauf vertrauen, dass dieser die Daten korrekt und zeitgerecht angegeben hat. Tut er dies nicht, ist man auf den Schweizer Autobahnen unter Umständen ohne gültige Vignette unterwegs.

Bleiben Sie beim Original: Die Webseite des Bundes.

Das NCSC gibt die folgende Empfehlung heraus:

  • Bundesdienstleistungen jeweils über die offiziellen Seiten des Bundes und nicht bei Privatanbietern zu nutzen.
  • Vorsicht auch bei Suchanfragen. Vor den eigentlichen Ergebnissen werden oft Werbelinks angezeigt. Diese sind als «gesponsert» gekennzeichnet.

Was ist das NCSC?

Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (National Cyber Security Centre – NCSC) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Cybersicherheit und damit erste Anlaufstelle für die Wirtschaft, Verwaltung, Bildungseinrichtungen und die Bevölkerung bei Cyberfragen. Es ist verantwortlich für die koordinierte Umsetzung der Nationalen Cyberstrategie (NCS).