HFR schliesst Schnelltestzentrum im Spital Murten-Meyriez
Der Kanton Freiburg setzt die Zahl der Schnelltestzentren an den HFR-Standorten auf drei herab, dasjenige am Standort Meyriez-Murten wird geschlossen. Ab dem 7. Juni können sich Personen mit schwachen Symptomen somit an den HFR-Standorten Freiburg, Tafers und Riaz sowie am HIB Payerne testen lassen.
Der Kanton Freiburg setzt die Zahl der Schnelltestzentren an den HFR-Standorten auf drei herab, dasjenige am Standort Meyriez-Murten wird geschlossen. Ab dem 7. Juni können sich Personen mit schwachen Symptomen somit an den HFR-Standorten Freiburg, Tafers und Riaz sowie am HIB Payerne testen lassen.
Weil die epidemiologische Lage relativ ruhig ist, können die Zahl der HFR-Schnelltestzentren wie auch deren Öffnungszeiten nach einem Monat angepasst werden. Ab dem 7. Juni 2020 wird es somit noch drei statt vier HFR-Schnelltestzentren geben: HFR Freiburg – Kantonsspital, HFR Tafers und HFR Riaz. Testen lassen kann man sich an sieben Tagen die Woche, jeweils von 9 - 12 Uhr und von 13 - 16 Uhr.
Seit dem 7. Mai 2020 wurden in den HFR-Schnelltestzentren 911 Personen getestet.
Die Schnelltests, die keine ärztliche Untersuchung beinhalten, richten sich an Personen zwischen 16 und 65 Jahren, die nur geringe Symptome aufweisen und nicht zur Risikogruppe gehören. Vor dem Test muss ein Online-Fragebogen (Coronacheck Abilis) ausgefüllt werden, danach erhält man ein Ticket, mit dem man sich ins angegebene Schnelltestzentrum begeben kann.
Risikopersonen und/oder solche mit schweren Symptome müssen sich auch weiterhin an ihre Ärztin bzw. ihren Arzt oder an die Notfallärztin bzw. den Notfallarzt wenden.
Derzeit befinden sich sechs Personen in Quarantäne. Seit Beginn der Pandemie wurden im Kanton Freiburg 1164 bestätigte Fälle gezählt (Stand 4. Juni 2020 - Coronavirus: Statistik über die Entwicklungen im Kanton).
Zur Erinnerung: Personen mit positivem Testergebnis müssen sich während mindestens 10 Tagen und bis 48 Stunden nach Abklingen der Symptome in Isolation begeben. Ihre engen Kontaktpersonen müssen ihrerseits während mindestens 10 Tagen in strenge Quarantäne.
(eingesandt)