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"Gut gemeint, aber..." - die neuen Lotto-Regelungen bedeuten vor allem eines: Mehraufwand!

Keine Preise mehr über 500 Franken und ein Viertel in Sachpreisen: Die Änderungen beim Durchführen von Lottos bringen kleinere Vereine ins Dribbeln.

von Rainer Menning
am
Die erste Ausführung des FDP-Murten-Lottos fand noch unter der alten Gesetzgebung statt.

Keine Preise mehr über 500 Franken und ein Viertel in Sachpreisen: Die Änderungen beim Durchführen von Lottos bringen kleinere Vereine ins Dribbeln.

Seit Oktober 2023 gelten im Kanton Freiburg strengere Regeln für die Organisation von Lottos. Zu den verschärften Bestimmungen gehören unter anderem, dass Gutscheine nur noch einen maximalen Wert von 500 Franken aufweisen dürfen. Ausserdem sind Lottos mit ausschliesslich Gutscheinen, also nur Geldpreisen, nicht mehr erlaubt. Ein Viertel der Preise muss in Form von Waren angeboten werden.

Angleich an das Bundesgesetz

Diese Änderungen wurden vom Freiburger Staatsrat so aufgestellt, dass sie dem Bundesgesetz entsprechen und dass die Gespa, die interkantonale Geldaufsicht, zufrieden ist. Lange Zeit hatte der Kanton Freiburg das Durchführen von Lottos sehr grosszügig gehandhabt - zu Gunsten der Organisatoren.

FDP Murten und Umgebung passt sich an

Was bedeuten diese Änderungen nun aber konkret für einen Verein, wie zum Beispiel die FDP Murten und Umgebung (FDP Murten)? Die FDP Murten hat im März 2023 zum ersten Mal ein Lotto durchgeführt. Damals galt die Regelung des Viertels an Warenpreisen noch nicht. Wie Thomas Bula, Präsident der FDP Murten, erklärt, sei dieses Lotto mit fast ausschliesslich Geldpreisen durchgeführt worden. Für die zweite Auflage des Lottos am 23. Februar gelten nun aber die neuen Regelungen. Die FDP Murten sei vom Richtungswechsel des Kantons also direkt betroffen, so Bula.

Symbolbild (Pixabay)

Lokales Gewerbe unterstützen

«Die FDP Murten beschafft ihre Lotto-Preise ausschliesslich in rund 40 unterschiedlichen, lokalen Geschäften und Restaurants der Region Murten.» Oftmals seien die Firmen sehr grosszügig und spenden einen Teil des Lotto-Preises, was von einem Verein natürlich sehr geschätzt werde. Mit der neuen Regelung, dass ein Viertel der Preise als Sachpreise angeboten werden müssen, ändert sich die Beschaffung der Lottopreise stark.

S, M, L oder gar XXL?

«Während dem es bei einigen Betrieben wie Sportgeschäften, Detailhandel-Betriebe oder Metzgereien einfacher ist, Sachpreise zu beschaffen, wird dies bei Kleider- oder Modegeschäften und Restaurants wesentlich schwieriger. Denn welcher Lotto-Spieler möchte schon ein Kleidungsstück gewinnen, das ihm nicht gefällt oder das von der Grösse her nicht passt», gibt Bula zu Bedenken.

Kreativität und ein gutes Beziehungsnetz

Für die FDP Murten ist die Umstellung auf die neue Regelung nicht so sehr ein Problem. «Die Vereine als Organisatoren müssen viel kreativer sein, um den idealen Preis-Mix gemäss den vorherrschenden neuen Regelungen umzusetzen.» Somit werde die ganze Preisbeschaffung zwar von der Organisation her etwas aufwändiger, aber mit etwas Kreativität und guten Beziehungen zu den lokalen Betrieben sei dies durchaus machbar.

Archivbild vom Lotto der FDP Murten im 2023 (Foto: zvg)

Was meint das Publikum?

Ein anderer, aber sehr wichtiger Aspekt sei gemäss Bula, wie die neuen Regelungen von den Lotto-Spieler*innen aufgenommen werden. Diese müssten ihre Spielkarten weiterhin mit Bargeld begleichen, die Gewinne erhalten sie dann aber zumindest teilweise als Sachpreise zurück.

Nichtsdestotrotz ist die FDP Murten zuversichtlich gestimmt für die zweite Auflage des Lottos am 23. Februar und hofft auch in diesem Jahr wiederum auf ein breites Lotto-Publikum.

Termin vormerken: FDP Lotto
Datum: 23.02.2024
Zeit: 20:00 Uhr, Abo-Verkauf ab 19:30 Uhr
Wo: Längmattschulhaus Murten
Webseite: www.fdp-murten.ch