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Bürger von Meyriez sind unzufrieden und möchten mehr Mitspracherecht

Am Sonntagabend, dem 30. Oktober 2022, fand im Pavillon Chatoney in Meyriez ein Bürger*innen-Anlass statt. Ziel war es, die breite Bevölkerung über den Bürgervorstoss zu informieren, der seit mehreren Jahren durchgeführt wird. Hintergrund ist, dass einige Bürger*innen von Meyriez mit der Transparenz beim Prozess der Ortsplanung nicht zufrieden sind.

von Joel Rathgeb
am
Am Bürger*innen-Anlass vom 30. Oktober 2022 waren zahlreiche Mitwirkende und Interessierte anwesend.

Am Sonntagabend, dem 30. Oktober 2022, fand im Pavillon Chatoney in Meyriez ein Bürger*innen-Anlass statt. Ziel war es, die breite Bevölkerung über den Bürgervorstoss zu informieren, der seit mehreren Jahren durchgeführt wird. Hintergrund ist, dass einige Bürger*innen von Meyriez mit der Transparenz beim Prozess der Ortsplanung nicht zufrieden sind.

«Der Aufmarsch der Bürgerinnen und Bürger war imposant und die anwesenden Gemeinderät*innen waren schon sehr überrascht ab dem grossen Echo», erzählt einer der Anwesenden. Der Anlass wurde von losen Arbeitsgruppen organisiert, die dem Gemeinderat im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision verschiedene Forderungen gestellt haben. Konkret sind die dabei engagierten Personen nicht zufrieden mit der Arbeit des Gemeinderates im Rahmen der Ortsplanungsrevision von Meyriez. Im Jahr 2008 sowie erneut im Jahr 2013/14 wurde die Bevölkerung der Gemeinde Meyriez mit einer Revision der Ortsplanung (Zonennutzungsplan, Planungs- und Baureglement) konfrontiert. Die vom Gemeinderat und der Baukommission vorgeschlagenen Änderungen wurden damals von der ortsansässigen Bevölkerung als rechtlich nicht gerechtfertigt, überdimensioniert und dem Zeitgeist nicht entsprechend zurückgewiesen.

Vorwürfe bleiben bestehen

Im Herbst 2022 wird die Bevölkerung von Meyriez nun erneut zur Mitwirkung an den Plänen eingeladen. Doch zufrieden ist man immer noch nicht: «Leider bleibt für die Bevölkerung unklar, nach welchen methodischen Verfahren die Eingaben auswertet und wie die Resultate des Mitwirkungsverfahrens bei den weiteren Planungsschritten berücksichtigt werden», schreibt die Arbeitsgruppe in einer Medienmitteilung. Als Beispiel wird folgende Situation genannt: «An der Infoveranstaltung wurde die Bevölkerung angewiesen, nur Verständnisfragen zum vorgelegten Projekt zu stellen. Eine ganzheitliche Stellungnahme zur Ortsplanung wurde durch die kurzen Mitwirkungsfristen verunmöglicht. Die Fristen wurden in die Ferienzeiten gelegt, in der auch diverse Gemeinderatsmitglieder selber in den Ferien waren und zur Beantwortung von Fragen nicht zur Verfügung standen. Auf die erste Runde des Mitwirkungsverfahrens erfolgte keine substanzielle Rückmeldung. Auf Nachfrage zahlreicher Bürger*innen wurde den Teilnehmer*innen des Mitwirkungsverfahrens in Form eines standardisierten Schreibens mitgeteilt, dass individuelle Feedbacks zum Mitwirkungsverfahren an die Bürger*innen nicht vorgesehen seien, da dies auch bei normalen Gesetzgebungsverfahren nicht der Fall sei.»

Diese Ereignisse haben zur Folge, dass sich die Bürger*innen in ihrer Mitwirkung erneut nicht ernst genommen fühlen. Zahlreiche Sorgen, Fragen, Bedenken und Ideen der Bürger*innen blieben laut den Mitwirkenden unbeantwortet.

Was sagt der Gemeinderat dazu?

In einem offiziellen Schreiben vom 20. Oktober 2022 erwähnt der Gemeinderat von Meyriez, dass die Rückmeldungen aufgenommen und eingehend diskutiert wurden (das vollständige Schreiben finden Sie hier). Sinnvolle Vorschläge seien in die Ortsplanung eingeflossen. Der Gemeinderat möchte in einem weiteren Informationsanlass für mehr Klarheit sorgen. Weiter erwähnt er, dass viele Vorgaben durch den Kanton definiert sind und nicht vom Gemeinderat beeinflusst werden können. Doch genau dies kritisieren die Arbeitsgruppen aus der Bevölkerung: «Die Form der Gestaltung der Ortsplanungsrevision sowie die Kommunikation der Behörde mit interessierten und engagierten Mitgliedern der Bevölkerung erstaunt in höchstem Mass - sie kommt einer Bevormundung eigenständig denkender Bürger*innen gleich und lässt sie im Irrglauben, dass bereits alles in Blei gegossen sei, weil es einer Art Gesetzescharakter ähnlich scheint (z.B. Hinweise auf fehlende Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund von kantonalen Anordnungen), was aber in Tat und Wahrheit gar nicht so ist.»

Aus diesem Grund reichen die mitwirkenden Bürger*innen folgende Anträge an den Gemeinderat ein:

  • Unabhängige externe Beratung und Moderation des Mitwirkungsverfahrens
  • Einsicht in das Gemeindebaureglement vor Zustellung an den Kanton Freiburg
  • Weiterführende Informationen zur "Prognose Bevölkerungswachstum"
  • Erneute Überarbeitung der Ortsplanungsrevision

Wie die Situation ausgeht, wird wohl noch nicht in naher Zukunft klar sein, denn Ortsplanungsprozesse dauern sehr lange. unsereRegion hält Sie auf dem Laufenden.