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CVP-glp-EVP-Fraktion fordert Verlängerung der Zahlungsfrist für Gemeindesteuern

von unsereRegion
am
(Symbolbild)

Die Zahlungsfrist für die Schlussabrechnung der Steuerrechnungen der Kantonssteuern wurde auf 120 Tage verlängert. Dies hat der Staatsrat kürzlich mit dem Erlass der Verordnung über die befristeten steuerpolitischen Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronaviruskrise, vom 06.04.2020 (ASF 2020_038) beschlossen. Zudem hat er den Ausgleichszins für die Zeit von 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 auf 0% festgesetzt.

Für die Gemeindesteuern setzt der Gemeinderat die Zahlungsfristen und Zinsen fest, ausser die Gemeindesteuern werden durch die kantonale Steuerverwaltung eingezogen, was für Murten nicht zutrifft (Art. 44/45 des Gesetzes über die Gemeindesteuern).
 
Die Generalrätinnen und Generalräte der CVP-glp-EVP-Fraktion fragen daher den Gemeinderat an, ob er bereit ist, die Zahlungsfrist für die Bezahlung der Gemeindesteuern in analoger Weise zu den Kantonssteuern zu verlängern (bzw. mit der Rechnungsstellung zuzuwarten) und die Zinsen ebenfalls in analoger Weise anzupassen. Dabei ist auch die Möglichkeit der Verzögerung der Rechnungsstellung für weitere Steuern und Abgaben auf Gemeindeebene zu prüfen.
 
In der aktuellen Krisensituation kann diese einfache Massnahme insbesondere Gewerbetreibenden, KMU, Selbständigerwerbenden und ganz allgemein den Bürgerinnen und Bürgern helfen, Liquiditätsengpasse abzufedern. «Die finanzielle Situation der Gemeinde scheint uns in Anbetracht der Rechnungsabschlüsse der vergangenen Jahre gesund genug, um mit dieser einfach umzusetzenden Massnahme die Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen», schreibt die CVP-glp-EVP-Fraktion in einem Brief an den Gemeinderat.

(eingesandt)