Verschiedene Informationen aus der Gemeinde Murten
Die Gemeinde Murten informiert die Bevölkerung über folgende Themen: Anpassung der Bewirtschaftungsdauer Parkplatz Pantschau, Vergünstigte Eintritte für das Hallen-, Schwimm- und Strandbad und Betriebs- und Gestaltungskonzept Ryf-Raffor-Meyland.
Die Gemeinde Murten informiert die Bevölkerung über folgende Themen: Anpassung der Bewirtschaftungsdauer Parkplatz Pantschau, Vergünstigte Eintritte für das Hallen-, Schwimm- und Strandbad und Betriebs- und Gestaltungskonzept Ryf-Raffor-Meyland.
Anpassung Bewirtschaftungsdauer Parkplatz Pantschau
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2025 beschlossen, die Bewirtschaftungsdauer der vorwiegend durch Wohnmobile und Camper benutzten Parkplätze an der Pantschau entlang der Ryf (vor Schranke) ab 1. Juli 2025 täglich während 24 Stunden zu bewirtschaften. Die Bewirtschaftungsdauer der übrigen Parkplätze bleibt unverändert.
Vergünstigte Eintrittstarife für das Hallen-, Schwimm- und Strandbad der Region Murten
Die Einwohnenden der Gemeinden Courgevaux, Cressier, Greng, Meyriez, Murten, Mont-Vully, Muntelier sowie Münchenwiler (BE) können dank einer Gemeindekonvention von vergünstigten Preisen bei den Jahres- und Saisonabonnementen für die Badi Murten profitieren. Ebenfalls bietet die Badi für die Konventionsgemeinden vorteilhafte Abonnemente für Familien (1 oder 2 Erwachsene mit Kindern) an. Die Tarife sind auf der Website der Badi unter murten.ntreeshop.ch einsehbar.
Wir laden alle Badefreudigen herzlich ein, das vielseitige Angebot des Hallen-, Schwimm- und Strandbads Murten zu entdecken und von den vergünstigten Konditionen zu profitieren.
Betriebs- und Gestaltungskonzept Ryf-Raffor-Meyland (Tempo-30 Zonen und Verkehrsmassnahmen) – Öffentliche Auflage
Die Projektpläne und die dazugehörigen Berichte können ab dem 30. Mai 2025 während den Schalteröffnungszeiten beim Empfang der Stadtverwaltung Murten, beim Oberamt des Seebezirks sowie auf der Webseite der Gemeinde während 30 Tagen eingesehen werden.
Wer von den Plänen direkt betroffen ist und ein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann, hat die Möglichkeit während der öffentlichen Auflage mit einer begründeten Eingabe an die Gemeindeschreiberei oder an das Oberamt Einsprache zu erheben. Es wird darum gebeten, bei der Einsprache das konkrete schutzwürdige Interesse auszuführen.