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Datenschutzbeauftragte gibt grünes Licht für das Parkleitsystem in Murten

Diese Woche ist es zu einer erfreulichen Wendung betreffend des Parkleitsystems in Murten gekommen. Trotz gesetzlicher Unstimmigkeiten darf es per Ende Oktober 2023 in Betrieb genommen werden.

von Rainer Menning
am

Diese Woche ist es zu einer erfreulichen Wendung betreffend des Parkleitsystems in Murten gekommen. Trotz gesetzlicher Unstimmigkeiten darf es per Ende Oktober 2023 in Betrieb genommen werden.

Die Installation des Parkleitsystems in Murten war bereits auf Kurs, als im September 2022 die kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation (ÖDSMB) in einem Gutachten zum Schluss kam, dass ein Bewirtschaftungssystem mittels Foto-Analyse dem Gesetz über die Videoüberwachung (VidG) unterstellt sei und nicht dem etwas weniger strengen Mobilitätsgesetzes (MobG).

Überwachung, obwohl keine Daten aufgezeichnet werden?

Knackpunkt bei dieser Thematik ist der Einsatz von Videokameras zur Ermittlung der freien Parkplätze. Zur Erinnerung: Beim vorgesehenen Parkleitsystem handelt es sich um ein System mit Videoanlagen ohne Aufzeichnungen. Es werden also keine Daten gespeichert, sondern die Daten werden nur verarbeitet, um die Situation der Parkplätze zu ermitteln.

Die ÖDSMB kam in ihrem Gutachten vom September 2022 jedoch zum Schluss, dass ein Bewirtschaftungssystem mittels Foto-Analyse dem Gesetz über die Videoüberwachung unterstellt ist. Dieses Gesetz erlaubt den Einsatz von Videokameras lediglich zu präventiven und abschreckenden Zwecken mit Ziel eine mögliche Straftat zu verhindern. Ein Einsatz von Videokameras im Rahmen einer Verkehrsbeobachtung fällt somit nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Die ÖDSMB sah sich somit gezwungen eine negative Stellungnahme zur Inbetriebnahme des Parkleitsystems abzugeben.

Gemeinde Murten hat aktiv nach Lösungen gesucht

Bemüht um eine zeitnahe Umsetzung trotz des Hindernisses, hat die zuständige Gemeinderätin Frau Julia Senti mit dem für die Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion zuständigen Staatsrat Romain Collaud Kontakt aufgenommen und gemeinsam nach Lösungen gesucht. Die Abklärungen des zuständigen Staatsrates und seiner Direktion ergaben, dass eine Anpassung des Gesetzes über die Videoüberwachung (VidG) unumgänglich ist, um eine rechtmässige Grundlage für den Betrieb eines Parkleitsystems mithilfe von (nicht aufzeichnenden) Videokameras zu schaffen.

Anpassung des Gesetzes notwendig

Die Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftrage folgte dieser Logik und hat dabei folgendes festgestellt: «Es besteht ein Konflikt zwischen dem VidG und MobG. Die Beauftragte ist der Ansicht, dass in diesem Fall die jüngere Gesetzesbestimmung zur Anwendung kommen muss, bis das VidG angepasst sein wird.» Damit könne das Parkleitsystem Murten vorerst in Betrieb genommen werden, teilte die Gemeinde Murten in einer Mediienmitteilung mit. Eine Anpassung des Gesetzes über die Videoüberwachung sei nun aber unumgänglich. 

Zur Geschichte des Parkleitsystems Murten

An seiner Sitzung vom 9. Dezember 2020 hatte der damalige Generalrat der Gemeinde Murten dem Objektkredit für ein Parkleitsystem in der Höhe von 1 Million Schweizer Franken zugestimmt. Nach Fertigstellung und Präsentation in der Energie und Planungskommission, wurde das Konzept im Jahre 2021 fertiggestellt. Danach wurden die Leistungen des Produktes und seiner Lieferung, sowie der Betrieb des Parkleitsystems öffentlich ausgeschrieben. Gleichzeitig wurde ein Konzept für die Erfassung der Belegung der einzelnen Parkplätze ausgearbeitet. Wie bereits in der Botschaft zum Kredit im Dezember 2020 erläutert, sprach der Gemeinderat aus Kostengründen die Installation von Kameras aus, welche via Software im 2-Minuten-Takt die Belegung der Plätze ermitteln. Die Installation von Schranken auf sämtlichen öffentlichen Parkplätzen wurde aufgrund hoher Kosten und Schwierigkeit bei der Umsetzbarkeit (Altstadt) nicht weiterverfolgt, dasselbe galt für eine Lösung mit Sensoren unter jedem Parkfeld.

Erfahrungsberichten von anderen Schweizer Kantonen und Städten entnahm die Gemeinde Murten, dass die Lösung mit dem Videosystem praktisch umzusetzen und sicher sei, da keine Daten gespeichert werden. Auch das sicherheitshalber konsultierte Oberamt ging davon aus, dass es sich um sogenannte «Video-Anlagen ohne Aufzeichnung» handelt, welche nicht den strengen Datenschutzbestimmungen für Video-Anlangen mit Aufzeichnungen unterliegen und somit der zuständigen kantonalen Datenschutzbehörde rein informativ gemeldet werden müssen.

Im September 2022 wurde das Projekt auf Eis gelegt, nach dem Gutachten der Kantonalen Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation (ÖDSMB).