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Groupe E: Neues Vergütungssystem für Solarstrom

Die Groupe E führt ein neues Vergütungssystem für Strom aus Solaranlagen ein, um dem 2026 in Kraft tretenden Stromgesetz gerecht zu werden.

von unsereRegion
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Die Groupe E führt ein neues Vergütungssystem für Strom aus Solaranlagen ein, um dem 2026 in Kraft tretenden Stromgesetz gerecht zu werden.

Ab 2025 wird das Modell der vierteljährlichen Vergütung auf den Marktpreisen anstatt auf einem im Jahresverlauf unveränderlichen Preis basieren, schreibt das Unternehmen in einer Medienmitteilung. Der Preis für den Herkunftsnachweis werde von drei auf vier Rappen/kWh steigen. Die Energiewende ist in vollem Gang und die Anzahl der Eigentümerinnen und Eigentümer von Solarmodulen nimmt stetig zu. 2023 deckte die Solarenergie über 8,25 Prozent des nationalen Stromverbrauchs, ein Anstieg um knapp 20 Prozent gegenüber 2022.

Paradoxe Nachfrage-Angebot-Situation
Diese Entwicklung ist jedoch mit Herausforderungen verbunden. Schliesslich wird Solarenergie hauptsächlich im Sommer produziert, wenn die Nachfrage unter dem Angebot liegt. Im Winter ist die Situation umgekehrt, produziert wird jedoch nur ein Viertel der Energie. Die Preise auf den Strommärkten schwanken ihrerseits saisonbedingt; im Sommer sind sie niedrig, im Winter hoch.

Ein gerechteres Modell, im Einklang mit den Marktpreisen
Per 1. Januar 2025 führt die Groupe E eine Einspeisevergütung ein, die den Marktpreisen Rechnung trägt. Dieses Modell beruht auf drei Schlüsselelementen:

  • Der durch das Bundesamt für Energie (BFE) veröffentlichte vierteljährliche Referenz-Marktpreis spiegelt die Entwicklung von Stromangebot und -nachfrage wider. Durch diesen Tarif erwirtschaftet Groupe E keine Gewinne. Das Unternehmen zahlt den Eigenerzeugerinnen und -erzeugern den Preis, den das Unternehmen selbst auf dem Markt erhält.
  • Um die durch die Anlageneigentümerinnen und -eigentümer getätigten Investitionen zu schützen, wird ein Mindestpreis garantiert. Diese Preisuntergrenze ermöglicht es, die Abschreibung der Anlage auch bei niedrigen Marktpreisen zu gewährleisten. Sie betrifft die Sommermonate und wird durch den Bundesrat im ersten Quartal 2025 festgelegt.
  • Die je nach Verteilnetzbetreiber praktizierte Vergütung des Herkunftsnachweises steigt ab 2025 von 3 auf 4 Rp/kWh.

Dieses Modell ersetzt die bislang geltende Festpreisvergütung in Höhe von 14,45 Rp/kWh (11,45 Rp/kWh für Energie und 3 Rp/kWh für den Herkunftsnachweis). Die Umstellung auf ein System der vierteljährlichen Vergütung erfolgt auf Empfehlung des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) und soll die Flexibilität und die Transparenz der Tarife verbessern.