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Ab sofort sind Hunde im Wald an der Leine zu führen

Hundehalter:innen werden daran erinnert, dass ab sofort bis Mitte Juli im Wald eine Leinenpflicht besteht. Grund dafür ist, dass zurzeit Jungtiere vieler Säugetier- und Vogelarten ungeschützt im Wald sind.

von Kanton Freiburg
am
Symbolbild (Pixabay)

Hundehalter:innen werden daran erinnert, dass ab sofort bis Mitte Juli im Wald eine Leinenpflicht besteht. Grund dafür ist, dass zurzeit Jungtiere vieler Säugetier- und Vogelarten ungeschützt im Wald sind.

Es ist wieder Fortpflanzungszeit vieler Säugetier- und Vogelarten im Wald. Die Jungtiere leben zwar gut versteckt, sind aber sonst hilflos, weshalb ein Hund, der im Wald frei herumtollt, für jedes Jungtier den frühen Tod bedeuten kann. Das Amt für Wald und Natur erinnert deshalb daran, dass Hunde vom 1. April bis am 15. Juli im Wald jederzeit an der Leine zu führen sind.

Jagdinstinkt immer noch verhanden

Hunde haben das Bedürfnis, regelmässig in der Natur zu rennen; die physische Betätigung ist notwendig für ihr Wohlbefinden. Dabei darf aber nicht vergessen gehen, dass alle Hunde, auch die ganz kleinen, über einen Jagdinstinkt verfügen und deshalb Wildtiere angreifen können. Vor allem im Frühling und anfangs Sommer während der Fortpflanzungszeit zahlreicher Säugetier- und Vogelarten können die Schäden gravierend sein. Denn viele dieser Tiere halten sich in Bodennähe auf oder brüten am Boden. Die Jungtiere sind oft gut im Wald versteckt, aber für Hunde mit ihrem ausserordentlich gut entwickelten Geruchssinn dennoch leicht aufzuspüren. Fuchswelpen, Rehkitze und Jungvögel können sich nicht wehren oder flüchten und sind deshalb leichte Beute. 

Leinenpflicht

Die Leine ist die einzige sichere Möglichkeit, Hunde davon abzuhalten, Unterholz und Dickicht zu durchstreifen und dadurch die Wildtiere zu stören. Das Amt für Wald und Natur erinnert deshalb alle Hundehalterinnen und Hundehalter daran, dass ihre vierbeinigen Gefährten bis zum 15. Juli im Wald obligatorisch an der Leine zu führen sind. Jede Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift kann mit einer Ordnungsbusse geahndet und in schwerwiegenderen Fällen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden.