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Romont: Nespresso war nicht beteiligt am Drogenschmuggel

Nach dem Fund von 500 Kilogramm Kokain in den Räumlichkeiten des Unternehmens Nespresso in Romont im 2022 erliess die Staatsanwaltschaft nun eine Sistierungsverfügung gegen Unbekannt.

von unsereRegion
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Nach dem Fund von 500 Kilogramm Kokain in den Räumlichkeiten des Unternehmens Nespresso in Romont im 2022 erliess die Staatsanwaltschaft nun eine Sistierungsverfügung gegen Unbekannt.

Am 2. Mai 2022 wurde der Einsatz der Kantonspolizei beim Unternehmen Nespresso in Romont angefordert. Beim Silieren des Kaffees wurde ein weisses Pulver entdeckt. Die Ermittlungen brachten hervor, dass 1 Kilogramm schwere Kokainpackungen in Jutesäcken mit Kaffee eingeschmuggelt worden waren, um ein Gewicht von bis zu 25 Kilogramm je 65-Kilogramm-Sack zu erreichen.

Drogen auf Irrfahrt bis nach Romont

Eine Gesamtmenge von 500 Kilogramm Kokain wurde so in einem Schiffscontainer befördert, der am 21. März 2022 Santos (Brasilien) verliess und am 14. April 2022 in Antwerpen (Belgien) ankam, bevor er mit der Bahn nach Romont transportiert wurde.

Zuvor war der Schiffscontainer am 7. März 2022 in Brasilien versiegelt und in den Hafen von Santos gebracht worden. Die Ermittlungen ergaben keine Hinweise darauf, wo, wann und wie das Kokain in die Säcke gelangt war, bevor sie in den Schiffscontainer verladen wurden. Die Droge wies einen Reinheitsgrad von 88% auf.

Nespresso nicht beteiligt im Drogenhandel

Die Ermittlungen ergaben hingegen, dass das Kokain nicht für das Unternehmen Nespresso in Romont bestimmt war; die Droge war ohne dessen Wissen in die Ladung geschmuggelt worden. Höchstwahrscheinlich hätten die Drogen zwischen Antwerpen und Romont entladen werden sollen, doch dieser Vorgang war aus einem unbekannten Grund nicht möglich gewesen.

Verfahren kann jederzeit wieder aufgenommen werden

Die Identifizierung der an diesem Kokaintransport beteiligten Personen blieb bis heute ohne Ergebnis. Der Staatsanwalt erliess daher am 19. Juli 2023 eine Sistierungsverfügung gegen Unbekannt, wobei das Verfahren bei Vorliegen neuer Tatsachen wieder aufgenommen werden kann. Im Übrigen laufen die Ermittlungen unter der Zuständigkeit der brasilianischen Justizbehörden weiter.