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Courtepin: Untersuchungshaft für den mutmasslichen Verursacher des tödlichen Verkehrsunfalls

Infolge des Verkehrsunfall, der am 8. September 2023 einer jungen Rollerfahrerin das Leben gekostet hatte, ordnete der Staatsanwalt für den mutmasslichen Verursacher die Untersuchungshaft an. Es wurde eine Untersuchung wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz, Körperverletzung und eventualvorsätzlichen Mordes eingeleitet.

von Kantonspolizei Freiburg
am
Symbolbild (Foto: pixabay)

Infolge des Verkehrsunfall, der am 8. September 2023 einer jungen Rollerfahrerin das Leben gekostet hatte, ordnete der Staatsanwalt für den mutmasslichen Verursacher die Untersuchungshaft an. Es wurde eine Untersuchung wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz, Körperverletzung und eventualvorsätzlichen Mordes eingeleitet.

Vergangene Woche führte der stellvertretende Generalstaatsanwalt Raphaël Bourquin die Einvernahme des mutmasslichen Verursachers des tödlichen Verkehrsunfalls durch, der sich am 8. September 2023 in Courtepin ereignet hatte. Der Betroffene, der bei diesem Unfall schwerverletzt worden war, befand sich bis dahin im Krankenhaus. Es wurde eine Untersuchung wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz, Körperverletzung und eventualvorsätzlichen Mordes eingeleitet. Der Magistrat ordnete die Untersuchungshaft an.

Was war geschehen?

Am Freitag 8. September 2023, gegen 22:30 Uhr, hatte der 24-jährige Automobilist eine 28-jährige Rollerfahrerin und ein anderes Auto, das mit drei Personen besetzt war, heftig gerammt, als er von Pensier in Richtung Courtepin unterwegs war (unsereRegion berichtete: Verkehrsunfall mit fünf Schwerverletzten und einer Toten in Courtepin). Die junge Rollerfahrerin war noch am Unfallort verstorben und es waren insgesamt fünf Personen schwer verletzt worden. Am 21. September 2023 war eine 80-jährige Mitfahrerin des zweiten Autos im Krankenhaus verstorben.

Nicht angemessene Geschwindigkeit

Zum jetzigen Zeitpunkt der Ermittlung wurde festgestellt, dass der mutmassliche Verursacher mit einer Geschwindigkeit unterwegs war, die den Umständen und den Gegebenheiten des Ortes nicht angemessen war. Ausserdem war er zum Zeitpunkt des Unfalls unter Führerausweisentzug unterwegs. Die Ermittlung, unter der Leitung des stellvertretenden Generalstaatsanwalts Raphaël Bourquin, dauert an.