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Beleuchtung über Nacht ausschalten, um Lichtverschmutzung vorzubeugen.

Das Verwenden von Leuchtreklamen und Beleuchtungen während der Nacht ist seit dem 1. Juli neu geregelt. Dies betrifft vorab das Gewerbe und die Industrie.

von Oberamt des Seebezirks
am

Das Verwenden von Leuchtreklamen und Beleuchtungen während der Nacht ist seit dem 1. Juli neu geregelt. Dies betrifft vorab das Gewerbe und die Industrie.

Seit dem 1. Juli 2023 gelten im Kanton Freiburg neue Bestimmungen im Energiebereich, namentlich in Bezug auf die Leuchtreklamen und Beleuchtungen in Geschäften, Ausstellungen sowie auf Baustellen. Im Mai 2021 hat der Grosse Rat von Freiburg eine Motion angenommen, die zum Ziel hatte, die öffentliche Beleuchtung durch spezifische Beleuchtungskonzepte oder -strategien neu zu überdenken.

Lichtemissionen vermeiden

Das Ziel der Motion war, unnötige Lichtemissionen zu vermeiden beziehungsweise die Lichtverschmutzung zu reduzieren. Anfang 2023 hat der Grosse Rat des Kantons Freiburg deshalb eine Änderung des Energiegesetzes angenommen, die eine Reduktion der Lichtverschmutzung und des Energieverbrauchs im Kanton bezweckt. Der Freiburger Staatsrat hat die Ausführungsbestimmungen zu dieser Gesetzesänderung und ihr Inkrafttreten auf den 1. Juli 2023 festgelegt.

Um was geht es genau?

Unter anderem müssen Leuchtreklamen und Beleuchtungen in Geschäften und Ausstellungen sowie auf Baustellen bereits seit dem 1. Juli 2023 von Mitternacht bis 5 Uhr ausgeschaltet werden. Die Gemeinden stehen in der Verpflichtung, die Einhaltung dieser Vorschrift zu kontrollieren und Zuwiderhandlungen beim Oberamt anzuzeigen.

Bestimmungen zeitnah umsetzen

Das Oberamt des Seebezirks ist sich bewusst, dass die technische Umsetzung dieser Bestimmungen eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und weist die betroffenen Grundeigentümer und Unternehmen des Seebezirkes darauf hin, die Umsetzung des Energiegesetzes zeitnah umzusetzen.