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Gemeinde Murten veröffentlicht neue Richtlinie über die Beiträge für den Spielgruppenbesuch

Kinder von Eltern aus einkommensschwachen Haushalten haben Anspruch auf einen Beitrag für den Besuch einer Spielgruppe. Einsendeschluss ist der 31. August.

von Stadt Murten
am

Kinder von Eltern aus einkommensschwachen Haushalten haben Anspruch auf einen Beitrag für den Besuch einer Spielgruppe. Einsendeschluss ist der 31. August.

Die Gemeinde Murten hat am letzten Freitag, die für die Jahre 2024/25 gültigen Richtlinien für den Spielgruppenbesuch veröffentlicht. Diese Richtlinien über Beitrag für Spielgruppenbesuch für das Schuljahr 2024/2025 haben zum Zweck, den Besuch einer Spielgruppe zu erleichtern. Der Antrag für das ganze Schuljahr muss bis spätestens dem 31. August 2024 gestellt werden.

Anspruch auf einen Beitrag haben Eltern mit Wohnsitz in Murten. Ein Beitrag kann für den Besuch einer der folgenden Spielgruppen geltend gemacht werden:

  • A l'air libre in Murten
  • Luftibus in Salvenach
  • Momos Farm in Salvenach
  • Rondin Picotin in Murten
  • Zwärgestübli in'Murten
  • Zwärgestube und Zwärgehof in Ried

Auf schriftliches Gesuch gewährt der Gemeinderat den Eltern mit Wohnsitz in Murten einen einkommens- und vermögensabhängigen Pauschalbeitrag für den Besuch der Spielgruppe des Kindes. Die Höhe des Betrags richtet sich nach der letzten gültigen Steuerveranlagungsanzeige. Es werden folgende Beiträge pro Schuljahr und Kind gewährt:

Eltern, welche Vermögenssteuer bezahlen, haben keinen Anspruch auf den Beitrag.

Link zum Gesuchsformular und zu den Richtlinien