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Illegale Aufenthalte und Schwarzarbeit in Wallenried

Vorletzte Woche führte die Kantonspolizei zusammen mit dem Amt für den Arbeitsmarkt eine Kontrolle von Schwarzarbeit bei einem Landwirt in Wallenried durch. Mehrere Personen werden sich wegen Verstoss gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie gegen das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit verantworten müssen.

von Kantonspolizei Freiburg
am

Vorletzte Woche führte die Kantonspolizei zusammen mit dem Amt für den Arbeitsmarkt eine Kontrolle von Schwarzarbeit bei einem Landwirt in Wallenried durch. Mehrere Personen werden sich wegen Verstoss gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie gegen das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit verantworten müssen.

Am Dienstag, dem 12. März 2019, intervenierten mehrere Beamte der Kantonspolizei sowie mehrere Schwarzarbeit-Inspektoren des Amts für den Arbeitsmarkt zwecks Kontrolle bei einem Landwirt in Wallenried. Ziel dieser Aktion war die Feststellung von allfälliger Schwarzarbeit sowie der Überprüfung des Aufenthaltsstatus.

Bei dieser Kontrolle wurden insgesamt sechs Personen überprüft. Es handelt sich dabei einerseits um den 58-jährigen Landwirt sowie um ausländische Staatsangehörige im Alter zwischen 27 und 50 Jahren, teilweise wohnhaft im Kantonsgebiet beziehungsweise ohne bekannten Wohnsitz. Zwecks Ermittlungen wurden die ausländischen Staatsangehörigen von der Polizei vorläufig festgenommen.

Die getätigten Ermittlungen erlaubten es, festzustellen, dass sich alle ausländischen Staatsangehörigen illegal in der Schweiz aufhielten und sich insofern wegen Schwarzarbeit verantworten müssen. Zwei von ihnen wurden am Mittwoch, 13.03.2019, wieder auf freien Fuss gesetzt. Eine Person wurde hinsichtlich ihrer Ausschaffung in Haft genommen, während zwei weitere infolge früherer Delikte per Haftbefehl ausgeschrieben waren und deshalb in Haft genommen wurden.

Der Landwirt wird sich wegen Beschäftigung von Personen ohne Arbeitsbewilligung vor der Justiz verantworten müssen.


(eingesandt)