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Aus dem Gemeinderat - Mittwoch, 22. November

Fackelwanderung ums Bodemünzi, neuer Leitfaden für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und verschiedene Baugesuche zur Einsichtnahme

von Stadt Murten
am

Fackelwanderung ums Bodemünzi, neuer Leitfaden für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und verschiedene Baugesuche zur Einsichtnahme

Fackelwanderung ums Bodemünzi
Am Samstag, 25. November 2023, findet die Fackelwanderung statt. Besammlung ist um 16.45 Uhr beim Parkplatz der Orientierungsschule Region Murten (OSRM) im Prehl. Der Anlass wird von der Sportkommission der Gemeinde mit Unterstützung der Pfadi Andromeda und der Jugendfeuerwehr Murten organisiert. Für die Teilnahme ist keine Anmeldung nötig. Der Gemeinderat freut sich über ein reges Interesse der Bevölkerung.

Neuer Leitfaden für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Der Gemeinderat hat seinen Leitfaden zum öffentlichen Beschaffungswesen überarbeitet. Die Anpassungen wurden aufgrund der neuen interkantonalen Vereinbarung vom 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen notwendig. Diese interkantonale Vereinbarung ist seit dem 1. Januar 2023 auch im Kanton Freiburg anwendbar. Der neue Leitfaden ist auf der Website der Gemeinde Murten veröffentlicht.

Baugesuche

Beim Empfang der Stadtverwaltung sind ab Freitag, 24. November 2023, nachstehend bezeichnete Baugesuche während 14 Tagen zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt:

  • GeoPlanIng Murten-Morat AG, Murten, im Auftrag der Industriellen Betriebe Murten, Gesuchstellerin, und Cilette und Carl Marchand, Murten, und Gemeinde Murten, Eigentümer, Anschluss an die Fernwärmeversorgung Pra Pury 2 und Alte Freiburgstrasse 1 und 3, Einbau Palettenlift Pra Pury 2, Artikel 5403, 5874 5875 und 5945 des Grundbuchs von Murten, Pra Pury 2 und Alte Freiburgstrasse 1 und 3;
  • Sibylle Bareiss, Murten, Tausch des Speicherofens, Artikel 7234 des Grundbuchs von Murten, Burg 8;
  • Gemeinde Murten, Einbau einer Schallschutztüre, Artikel 6186 des Grundbuchs von Murten, Rathausgasse 17.


Allfällige Einsprachen gegen diese Bauvorhaben sind innerhalb der 14-tägigen Auflagefrist schriftlich und begründet an die Stadtschreiberei zu richten.

BB/22. November 2023