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Wildschweinjagd im Flachland wird verlängert

Die Jagd auf Wildschweine im Flachland wird bis am 10. Februar 2024 verlängert. Dies teilte die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft ILFD am 26. Januar im Amtsblatt mit.

von Kanton Freiburg
am

Die Jagd auf Wildschweine im Flachland wird bis am 10. Februar 2024 verlängert. Dies teilte die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft ILFD am 26. Januar im Amtsblatt mit.

Am 19. Januar hat der Staatsrat Freiburg entschieden, dass die Wildschweinjagt im Flachland bis am 10. Februar verlängert wird. Im Berggebiet hat die Wildschweinjagd per Ende Dezember 2023 aufgehört. Im Flachland dauert die Jagt in der Regel vom 1. September bis am 31. Januar statt.

Erheblicher Schaden für die Landwirtschaft

Erst im Mai 2023 hat der Staatsrat eine Verordnung erlassen, welche zum Zweck hat, die Jagd auf Wildschweine ebenfall in den Monaten Juli und August 2023 zu gestatten, um die Wildschäden in der Landwirtschaft zu reduzieren. Wildschäden in der Landwirtschaft werden in erster Linie durch Wildschweine verursacht, welche auf der Suche nach Eiweiss (Engerlinge) Wiesen und gesäte Felder aufwühlen. Von besonderer Bedeutung ist der Schaden, den Wildschweine an reifen Feldfrüchten verursachen, insbesondere an Weizen und Mais aber auch Kartoffeln und in Gemüsefeldern. Wie das Amt für Wald und Natur mitteilte werden im Kanton Freiburg jährlich zwischen 50'000 und 200'000 Frankien für Wildschaden bezahlt. Im Jahr 2023 wurden im Kanton Freiburg cirka 70'000 Franken für Wildschweinschädenausbezahlt.

Abschüsse von Wildschweinen im Kanton Freiburg (Tabelle)

Ausführliche Informationen auf der Webseite des Amtes für Wald und Natur