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Wildschweinjagd im Kanton Freiburg verlängert

von unsereRegion
am
Die Wildschweine im Kanton verursachen höhere Schäden als erwartet.

Die freiburgischen Jäger können im Juli und August 2019 Wildschweine jagen. Der Staatsrat hat eine neue Verordnung genehmigt, die diese Ausweitung der Jagdsaison aufgrund des starken Anstiegs der Wildschweinschäden und Entschädigungen, insbesondere im Gebiet der Voralpen, ermöglicht. Weder die ordentliche Jagd noch zusätzliche Massnahmen, wie die ausserordentliche Verlängerung der Jagd im Februar 2019, vermochten das Ausmass der Schäden einzudämmen. 2018 beliefen sich die Entschädigungszahlungen auf 160‘333 Franken, während der letzten vier Jahre waren es im Durchschnitt 76‘926 Franken.

Schäden in Greng und Faoug

Ziel ist es, die Verwüstungen in den am stärksten betroffenen Zonen einzuschränken. Nach der Jagdgesetzgebung des Bundes und des Kantons kann der Abschuss von Wildschweinen zu Regulierungszwecken ausnahmsweise gestattet werden. Die Rechtsprechung empfiehlt jedoch, die Jagdsaison zu verlängern, bevor solche Massnahmen ergriffen werden. Aus diesem Grund sieht die Verordnung die Ausweitung der Jagdsaison auf Juli und August 2019 vor. Im Wald und in den Wildschutzgebieten ist die Jagd jedoch verboten. Sie ist auf die Sektoren beschränkt, in denen Schäden festgestellt worden sind. Dazu gehören auch einige Flächen im Greng und in Faoug nahe dem Seeufer, auf denen die Wiese aufgescharrt wurde.

Die Jagd beschränkt sich auf drei Tage pro Woche (Mittwoch, Donnerstag und Samstag) und ist jeweils morgens und abends für eine bestimmte Dauer vor und nach Sonnenaufgang bzw. Sonnenuntergang gestattet. Die Jagdzeiten sind ähnlich wie im Kanton Waadt, wo die Jagd auf das Wildschwein im Juli und August ebenfalls erlaubt ist. Ziel ist es, das Vorgehen mit jenem der Nachbarkantone zu harmonisieren. Der Patentpreis von 50 Franken ist absichtlich tief gehalten, um den Jägern einen Anreiz zu bieten, an dieser Jagd teilzunehmen.


(eingesandt)