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Stand-Up-Paddling mit Bedacht: Regeln für SUP

Was Stand-Up-Paddler auf dem Murtensee wissen müssen – und welche Bussgelder es für Verstösse gibt

von Esther Zangger
am
Foto: Julita auf Pixabay

Was Stand-Up-Paddler auf dem Murtensee wissen müssen – und welche Bussgelder es für Verstösse gibt

Jeden Sommer schiessen sie wie Pilze aus dem Boden: die Stand-Up-Paddler. Beim Stand-Up-Paddling (deutsch: Stehpaddeln) steht man aufrecht auf dem Board und paddelt. Auch auf dem Murtensee gelten für die Sicherheit aller klare Regeln.

Die Gewässer im Drei-Seen-Land werden von der Seepolizei überwacht, welche Regelverstösse entsprechend ahndet:

- Keine Schwimmhilfe ab 300 Meter vom Ufer: 50 CHF
- Fehlende Beschriftung des SUP-Boards: 40 CHF
- Nichtbeachtung des Mindestabstands zu Wasserpflanzen: 100 CHF
- Befahren gesperrter Wasserflächen: 50 CHF

In durch gelbe Bojen markierten Zonen sind SUP verboten - auch auf Badeinseln / Foto aus Muntelier

Gefährlich und verboten

Ohne Schwimmhilfe mitten auf dem See auf einem Stand-Up-Paddle-Board zu liegen, sich zu sonnen oder zu ‘turnen’, stellt ein grosses Risiko dar. Liegende Personen auf einem SUP sind für Schiffe und Boote kaum erkennbar. Anders als Autos haben Schiffe und Boote keine Bremsen, was die Gefahr erhöht, dass ein liegender Mensch übersehen und überfahren wird. Zudem sind Schiffe und Boote nicht so wendig und können nicht einfach ausweichen.

Schwimmwestenpflicht

Abhängig vom Verkehrsaufkommen auf dem See und den Wetterbedingungen können SUP selbst bei stehender Nutzung schwer erkennbar sein, wenn keine gut sichtbare Schwimmweste getragen wird. Wer sich weiter als 300 Meter vom Ufer entfernt, ist verpflichtet, eine Schwimm- oder Rettungsweste zu tragen. Generell wird das Tragen einer Schwimmhilfe und einer Leash (Fussleine) empfohlen.

Foto: Kurt Raesch auf Pixabay

SUP-Boards gelten als Paddelboote

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) klassifiziert SUP-Boards (auch aufblasbare) als Paddelboote. Folglich gelten für sie dieselben Vorschriften wie für Kajaks und Kanus. In bestimmten Zonen, markiert durch rote Tafeln oder gelbe Bojen (unter anderem Schwimmzonen), ist SUP verboten. Das Befahren dieser Zonen oder sich an Bojen zu befestigen wird mit 50 CHF Busse geahndet.

Kennzeichnung und Verlustmeldung

Eine offizielle Kennzeichnung ist nicht erforderlich, jedoch müssen Name, Adresse und Telefonnummer des Eigentümers auf dem Board vermerkt sein. Dies erleichtert Rettungskräften die Suche nach dem Besitzer eines herrenlosen Boards. Wird ein SUP auf dem See verloren, sollte dies der Polizei gemeldet werden.

Vorfahrt und Abstand

SUPs haben keinen Vortritt vor Kursschiffen, Segelschiffen und Fischerbooten. Ein Mindestabstand von 50 Metern ist einzuhalten. Schwimmer sowie Taucher müssen stets mit genügend Abstand umfahren werden.

Foto: LUM3N auf Pixabay

Naturschutz

Zu Naturschutzzonen und Wasserpflanzen wie beispielsweise Binsen oder Schilf ist ein Abstand von mindestens 25 Metern einzuhalten.

Beleuchtungspflicht

Nachts und bei schlechter Sicht (Regen, Nebel, Dämmerung) muss ein weisses Rundumlicht auf dem SUP angebracht sein, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Promillegrenze

Auf Seen und Flüssen beträgt die Promillegrenze 0,5. Sicherheit geht vor: Alkohol und SUP-Fahren sind keine gute Kombination.

Diese Regeln und die Strafen sollen helfen, das Stand-Up-Paddeln sicherer zu gestalten. Halten Sie sich daran, um unnötige Bussen zu vermeiden und andere Menschen und die Natur zu schützen.