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Stand-Up-Paddeln (SUP): Diese Regeln gelten auf Schweizer Seen und Flüssen

Auch auf dem Murtensee tummeln sich immer mehr Stand-Up-Paddler. Doch hier gelten zur Sicherheit und zum Schutz aller ebenfalls klare Regeln – bei Nichteinhalten drohen Bussen.

von Esther Zangger
am
Bild: Pixabay

Auch auf dem Murtensee tummeln sich immer mehr Stand-Up-Paddler. Doch hier gelten zur Sicherheit und zum Schutz aller ebenfalls klare Regeln – bei Nichteinhalten drohen Bussen.

Gewisse Regeln mögen streng erscheinen, doch sie dienen vor allem der Sicherheit. «Trotz Einweisung in die Verhaltensregeln müssen wir gelegentlich Leute ermahnen, weil sie sich nicht an die Regeln halten», erläutert Lorenz Moser von 'Bise Noire - Surfing Watersports' in Murten.

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten SUP-Regeln sowie die Bussen bei Nichtbefolgen:

SUP-Boards gelten als Paddel-/Ruderboote

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ordnet Stand-Up-Paddle-Boards gemäss Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) als Paddelboote ein, unabhängig davon, ob sie aufblasbar sind oder nicht. Folglich gelten für SUP dieselben Regeln wie für Kajaks, Ruderboote, Paddelboote und Kanus.

Erlaubt ist Stand-Up-Paddeln grundsätzlich auf allen Schweizer Seen und Flüssen. Ausnahmen sind Gebiete, die durch eine rote Tafel mit weissem Strich oder gelbe Bojen, beispielsweise um Badezonen, markiert sind. «Die gelben Bojen signalisieren eine für die Schifffahrt -und somit auch für SUP- gesperrte Wasserfläche. Jegliches betreten oder sich an Signalisationstafeln oder Bojen zu befestigen ist verboten», erklärt Gino Frangone, Mediensprecher Kantonspolizei Freiburg. «Dieser Verstoss wird für SUP’s mit einem Betrag von 50 Franken geahndet.»

SUP-Kennzeichnung und Verlustmeldung

Ein Kennzeichen ist für SUP nicht nötig. Aber Name, Adresse und Telefonnummer des Eigentümers müssen auf dem Board ersichtlich sein (wasserfester Filzstift reicht). «Das erleichtert uns die Nachsuche bei einem führerlosen SUP», so Gino Frangone. Die Beschriftung des SUPs hilft Rettungskräften, bei einem herrenlosen Board herauszufinden, ob jemand vermisst wird. Diese Regel gilt auch für Gummiboote. Verlieren Sie Ihr Board, informieren Sie bitte die Polizei unter 112 oder 117.

«Auch wir holen jede Saison SUP-Boards vom See zurück», so Lorenz Moser. «Dazu pro Sommer vier bis fünf Personen, weil sie es wegen aufkommendem Wind nicht mehr selbst ans Ufer zurückschaffen.» Ähnlich klingt es auf der gegenüberliegenden Seeseite. Antonin Lederrey von Société de Sauvetage du Vully: «Gelegentlich holen wir unbeaufsichtigte Boards oder Personen zurück, die es wegen des Windes nicht mehr an Land schaffen.»

Bild: Pixabay

Vortrittsreihenfolge

SUPs haben keinen Vortritt vor Kurs-, Güter- und Segelschiffen sowie Fischerbooten mit einer gelben oder weissen Kugel. Ein Mindestabstand von 50 Metern ist vorgeschrieben. Wenn Sie auf Ihrem SUP einem Ruderboot begegnen, gelten die üblichen Schifffahrtsregeln: beide weichen nach rechts aus. Grundsätzlich gilt, ausreichend Abstand zu Schwimmer:innen zu halten. Taucher:innen oder Schnorchler:innen sollten Sie immer ausweichen, da diese Sie möglicherweise nicht bemerken.

Schwimmwestenpflicht

Sobald man sich weiter als 300 Meter vom Ufer entfernt, ist eine vorschriftsgemässe Schwimm- oder Rettungsweste Pflicht. Gino Frangone: «Es wird empfohlen, generell eine Schwimmhilfe und eine Leash (Fussleine) zu tragen.»

Naturschutz

Zu Naturschutzzonen oder Wasserpflanzen müssen mindestens 25 Meter Abstand eingehalten werden. Auch wenn es verlockend sein mag, unberührte Bereiche zu erkunden – unterlassen Sie dies! Tiere, die das Seeufer bewohnen und darin nisten, sind auf diese geschützten Zonen angewiesen. Bei Nichteinhalten des Mindestabstandes drohen CHF 100 Busse.

Beleuchtungspflicht

Nachts und bei schlechter Sicht ist ein weisses Rundumlicht auf dem SUP vorgeschrieben, weil Ihr SUP sonst kaum erkennbar ist. Ein Rundumlicht gewährleistet wiederum Ihre Sicherheit: ein Schiff oder Boot kann nicht schnell genug reagieren, wenn Ihr SUP plötzlich aus dem Dunkeln auftaucht.

Promillegrenze

Die Alkoholgrenze auf Seen und Flüssen beträgt 0,5 Promille. Auch hier gilt: 'Wer fährt, trinkt nicht'. Ihre Sicherheit hat oberste Priorität. Ein SUP besitzt keine Knautschzone und ist bei Kollisionen immer benachteiligt.

Regelverstösse und Bussgelder

Gemäss Gino Frangone müssen auf dem freiburgischen Teil des Murtensees am häufigsten folgende Regelverstösse gebüsst werden:

- Nicht mitführen einer Schwimmhilfe ab einer Distanz von 300m zum Ufer: CHF 50.00

- Nicht beschriften des SUP’s mit Name, Adresse, Telefonnummer: CHF 40.00

- Nicht einhalten des Mindestabstandes von 25m zu Wasserpflanzen: CHF 100.00

- Befahren einer für die Schifffahrt gesperrte Fläche (gekennzeichnet durch gelbe Bojen): CHF 50.00

Infos

Bise Noire - Surfing Watersports

Société de sauvetage du Vully

Kantonspolizei Freiburg