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Modernisierung der Zuglinie Kerzers-Payerne – öffentliche Auflage der Pläne

In der zweiten Phase der Modernisierung der Broye-Linie sollen unter anderem die Bahnhöfe und Anlagen auf dem Abschnitt Payerne–Kerzers erneuert und modernisiert werden. Sofern die Plangenehmigungsverfügung dann rechtskräftig ist, beginnen die Bauarbeiten 2024.

von unsereRegion
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In der zweiten Phase der Modernisierung der Broye-Linie sollen unter anderem die Bahnhöfe und Anlagen auf dem Abschnitt Payerne–Kerzers erneuert und modernisiert werden. Sofern die Plangenehmigungsverfügung dann rechtskräftig ist, beginnen die Bauarbeiten 2024.

Die Modernisierung der Broye-Linien geht weiter. Nachdem die SBB die Bahnhöfe und Anlagen des Abschnitts Palézieux–Payerne öffentlich aufgelegt hat, folgt nun die Planauflage für die restliche Strecke.
 
Die Erneuerungsarbeiten an den Broye-Linien haben die Modernisierung von 90 Kilometern Fahrbahn, die Erneuerung sämtlicher Stellwerke, die Anpassung von 63 Bahnübergängen sowie den Umbau und die Renovierung von 12 Bahnhöfen zum Ziel. Nach Abschluss der Arbeiten werden Letztere dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entsprechen.
 
Dank der Modernisierung der Sicherungsanlagen werden diese auch von der Betriebszentrale Lausanne aus gesteuert werden können. Zahlreiche Bauwerke (Durchlässe, Mauern, Stützbauwerke usw.) werden erneuert.
 
Die Grossbaustelle, deren Kosten sich auf über 250 Millionen Franken belaufen, wurde in drei Lose unterteilt. Die Planauflage von Los 1 fand im Januar 2022 statt und das Plangenehmigungsverfahren wird voraussichtlich dieses Jahr abgeschlossen. Die SBB hofft, 2023 mit den Arbeiten beginnen zu können. Die Lose 2 (Payerne–Kerzers) und 3 (Cheyres-Châbles–Payerne–Givisiez) werden vom 16. Januar bis 14. Februar 2023 öffentlich aufgelegt. Gemäss aktueller Planung starten die Arbeiten dazu 2024.
 
Die Arbeiten werden voraussichtlich sechs Jahre dauern. Für einige Bauphasen wird der Totalunterbruch des Zugverkehrs mit Ersatzbusverkehr nötig sein. Die Ersatzkonzepte sind derzeit noch in Erarbeitung und werden später konkretisiert. Die SBB hält die Bevölkerung, die Kund*innen, die Anwohnenden sowie die Medien während der gesamten Vorbereitungs- und Bauarbeiten auf dem Laufenden. Zudem wird sie die Einwohner*innen der betroffenen Gemeinden und Anwohner*innen der Bahnhöfe, die ans BehiG angepasst werden, zu Austausch- und Informationsveranstaltungen einladen.
 
Die Planunterlagen können vom 16. Januar 2023 bis zum 14. Februar 2023 während den Schalteröffnungszeiten am Empfang der Gemeindeverwaltung in Murten eingesehen werden.
 
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel beim Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern, einzureichen.

(eingesandt)