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Lockerung der Besuchsregeln im Spital Meyriez

Mit der schrittweisen Wiederaufnahme der Spitaltätigkeit lockert das Freiburger Spital (HFR) seine Besuchsregeln. Ab Montag, 27. April 2020, dürfen Patienten, die nicht oder nicht mehr an Covid-19 erkrankt sind, unter streng festgelegten Bedingungen Besucher empfangen. Dies gilt für alle Spitale im Kanton, damit auch für den Standort Murten-Meyriez.

Mit der schrittweisen Wiederaufnahme der Spitaltätigkeit lockert das Freiburger Spital (HFR) seine Besuchsregeln. Ab Montag, 27. April 2020, dürfen Patienten, die nicht oder nicht mehr an Covid-19 erkrankt sind, unter streng festgelegten Bedingungen Besucher empfangen. Dies gilt für alle Spitale im Kanton, damit auch für den Standort Murten-Meyriez.

Während der COVID-19-Pandemie sind Spitalbesuche zum Schutz der Patienten grundsätzlich untersagt. Mit der schrittweisen Wiederaufnahme der Spitaltätigkeit wird diese Regel nun gelockert: Ab Montag, 27. April 2020, dürfen Patienten, die nicht oder nicht mehr unter COVID-19 leiden und die länger als zwei Wochen im Spital behandelt wurden, Besuch erhalten. Die Zahl der Besucher ist auf zwei Personen pro Woche beschränkt und es darf immer nur eine Person beim Patienten sein. An allen Standorten sind Besuche von 14 bis 18 Uhr möglich (Ankunft bis spätestens 17 Uhr) und die Besuche dürfen höchstens eine Stunde dauern.

Um die Patienten zu schützen, werden die Besucher gebeten, sich an die geltenden Sicherheitsmassnahmen zu halten: Sie müssen jederzeit eine Schutzmaske tragen und sich die Hände desinfizieren, bevor sie das Patientenzimmer betreten. Sie setzen sich mit einem Meter Abstand zum Bett auf einen Stuhl und vermeiden jeglichen Körperkontakt zum Patienten. Persönliche Gegenstände (Kleidung, Handtasche usw.) werden auf dem Schoss oder mit genügend Abstand zur besuchten Person auf den Boden gelegt.

Der Besuch von Patienten, bei denen ein Verdacht auf COVID-19 besteht oder die an COVID-19 leiden, ist weiterhin nur in Ausnahmefällen, insbesondere in lebensbedrohlichen Situationen erlaubt. Für Besuche in der Geburtenabteilung (durch den Vater), in der Pädiatrie (durch die Eltern) oder von Angehörigen in der Intensivpflege oder am Lebensende gelten Sonderregelungen.

Das HFR setzt alles daran, um die Sicherheit und den Komfort seiner Patienten zu gewährleisten. Aus diesem Grund können die Sicherheitsmassnahmen jederzeit angepasst oder verstärkt werden, wenn die Entwicklung der Lage dies erfordert.

(eingesandt)