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Pappeln werden doch nicht gefällt

von unsereRegion
am
Diese Pappelallee hätte für 144 Parkplätze gefällt werden sollen. Nun steht zur Debatte, dass lediglich die ersten vier Bäume gefällt werden.

Während der ersten Auflage des Projektes für den provisorischen Parkplatz Herrenschwandweg sind sechs Einsprachen eingegangen. Das Amt für Natur und Landschaft, neu Amt für Wald und Natur (WNA), das Amt für Mobilität (MobA) und das Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) haben das Baugesuch negativ begutachtet. Entsprechend den negativen Gutachten wurde das Projekt nun überarbeitet und angepasst.

Mit dem Verzicht von neun Parkplätzen (neu 135) kann auf die Fällung des Grossteils der Pappeln verzichtet werden. Es müssen somit nur die ersten vier Pappeln aus Richtung Kreisel Herrenschwandweg gefällt werden. Die restlichen 14 Pappeln werden nicht gefällt. Das MobA begutachtet das ursprüngliche Baugesuch negativ, da die Parkplätze entlang der Burgunderstrasse in die Baugrenze (Strassenachsen-Abstand) ragen und somit dem Verfahren für Abweichungsgesuche unterstehen. Die Parkplätze werden, wie im ursprünglichen Baugesuch bereits beschrieben, nur temporär eingerichtet. Dementsprechend beantragt der Gemeinderat ein Abweichungsgesuch zur Unterschreitung des Strassenachsen-Abstandes gemäss Art. 119 des Strassengesetzes.

Das BRPA begutachtet das ursprüngliche Bauvorhaben negativ, da unter anderem die Zonenkonformität nicht gegeben sei. Die Parkplätze werden temporär eingerichtet, nach fünf Jahren wird der Standort neu evaluiert. Die Zonenkonformität ist aus Sicht des Gemeinderates nicht das gewichtigste Argument zur Erstellung des temporären Parkplatzes. Es geht in erster Linie darum, gemäss dem Parkplatzkonzept Erfahrungen zu sammeln, ob ein solcher Parkplatz zur gewünschten Entlastung des Zentrums führen kann. Es werden gemäss dem Parkplatzkonzept noch weitere Massnahmen geprüft und umgesetzt. Da die Auswirkungen auf das Parkier-Verhalten nicht modelliert werden können, bietet sich mit der Parzelle Nr. 6591 eine entsprechende Gelegenheit, diese Massnahmen "live" zu testen. Deshalb beantragt der Gemeinderat ein Abweichungsgesuch zur vorübergehenden Abweichung von den Zonenvorschriften gemäss Art. 147 ff. des Raumplanungs- und Baugesetztes.

Das Projekt wird mit den Änderungen und den Ausnahmegesuchen ein zweites Mal (vom 23. August bis zum 6. September 2019) öffentlich aufgelegt. Es kann nur gegen die Änderungen Einsprache erhoben werden.

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