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Neue Session, klare Haltung: Die FDP-Fraktion Seebezirk blickt voraus!

Die FDP-Fraktion Seebezirk startet geschlossen in die Septembersession des Grossen Rates (2.–5. September 2025). Unser Ziel: mehr Wirkung, weniger Bürokratie – mit klaren Prioritäten für Gesundheitsversorgung, Bildung, digitale Verwaltung und eine innovationsfreundliche Energie- und Wirtschaftspolitik.

von FDP See
am

Die FDP-Fraktion Seebezirk startet geschlossen in die Septembersession des Grossen Rates (2.–5. September 2025). Unser Ziel: mehr Wirkung, weniger Bürokratie – mit klaren Prioritäten für Gesundheitsversorgung, Bildung, digitale Verwaltung und eine innovationsfreundliche Energie- und Wirtschaftspolitik.

Unsere Schwerpunkte in der Session

Pflegeausbildung: gezielt fördern, Ergebnisse messen
Gesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (PAFG)

Der Kanton setzt die Bundesoffensive um – aber zielgerichtet statt Giesskanne. Unterstützung erhält, wer ausbildet, Abschlüsse schafft und in den Beruf eintritt. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie Teilzeit-Modelle werden erleichtert. Private Bildungsanbieter und Spitäler sind Teil der Lösung – Kapazitäten ja, Kostenkorridor bleibt. So stärken wir die Versorgung, ohne neue Bürokratie aufzubauen. Unser Ziel: mehr Pflegende am Bett statt mehr Formulare auf dem Schreibtisch.

Fernwärme: Transparenz und Wettbewerb (Motion 2025-GC-49)
Die FDP-Fraktion Seebezirk lehnt die Motion zur Schaffung einer kantonalen Regulierungsbehörde für die Fernwärme ab. Wir stützen uns dabei auf die Analyse des Staatsrates: Fernwärmenetze sind in der Regel natürliche Monopole; parallele Netze im selben Gebiet wären ineffizient. Wettbewerb entsteht vor allem in neuen, noch unversorgten Gebieten – und zwischen erneuerbaren Heizlösungen (Fernwärme, Wärmepumpe, Pellets), was Preisdruck und Innovation begünstigt. Geltende Bundesgesetze (Kartellgesetz, Preisüberwachungsgesetz) und die zuständigen Bundesbehörden (WEKO, Preisüberwacher) stellen eine ausreichende und wirksame Regulierung sicher. Es besteht daher kein Bedarf, Gleiches auf kantonaler Ebene zu duplizieren. Eine kantonale Regulierungsbehörde würde unweigerlich zusätzliche Betriebskosten zulasten der Steuerzahlenden verursachen.

Vereinbarkeit bei atypischen Arbeitszeiten (Postulat 2025-GC-46)
Wir unterstützen das Postulat und erwarten einen Bericht des Staatsrates zu Relevanz, Durchführbarkeit und Kosten. Gleichzeitig halten wir fest: finanzielle Massnahmen (Subventionserhöhungen/Steuererleichterungen) sind rechtlich anspruchsvoll und müssen im Lichte der kantonalen Finanzen und der Verfassungsmässigkeit (Gleichbehandlungsgrundsatz) geprüft werden. Im Vordergrund stehen wirksame, faire Angebote, damit dem Arbeitsmarkt die richtigen Leute zugeführt werden – ohne den Gleichbehandlungsgrundsatz zu verletzen und unter Berücksichtigung bestehender Betreuungsangebote (z. B. familiennahe Betreuung mit vergleichbaren Tarifen).