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Gemeinde Murten erhebt Beschwerde gegen Ortsplanungsrevision des Kantons

Nach dem der Kanton Freiburg im Juni 2024 die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Murten, Sektoren Murten und Büchslen lediglich unter Auflagen genehmigt hatte, informierte der Gemeinderat nun, dass er gegen einzelne Punkte des Entscheids Beschwerde ans Kantonsgericht erhoben hat.

von Stadt Murten
am

Nach dem der Kanton Freiburg im Juni 2024 die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Murten, Sektoren Murten und Büchslen lediglich unter Auflagen genehmigt hatte, informierte der Gemeinderat nun, dass er gegen einzelne Punkte des Entscheids Beschwerde ans Kantonsgericht erhoben hat.

Nach zwei öffentlichen Auflagen in den Jahren 2016 und 2018 wurde die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Murten (OPR) am 14. Januar 2019 vom Gemeinderat verabschiedet und an das kantonale Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) zur Genehmigung weitergeleitet. In der Zwischenzeit haben sich diverse Rechtsgrundlagen geändert und der neue kantonale Richtplan ist 2019 in Kraft getreten.

Nachdem sich der Gemeinderat und weitere Betroffene im Rahmen des rechtlichen Gehörs im Oktober 2023 zu den Genehmigungsabsichten und den Auflagen des BRPA äussern konnten, wurde die OPR nun von der RIMU genehmigt. Die Unterlagen sind während 30 Tagen öffentlich aufgelegen, wobei sich die Auflage- und Rechtsmittelfrist aufgrund der sommerlichen Gerichtsferien (vom 15. Juli bis und mit 15. August) bis zum 16. September 2024 verlängert hat.

Der Gemeinderat hat sich nach eingehender Analyse des Entscheids dazu entschieden, gegen die folgenden wesentlichen und von der RIMU nicht genehmigten Auflagepunkte Beschwerde einzureichen:

  • Erweiterung Richtplangebiet Prehl Süd (Zone von allgemeinem Interesse, Ersatzfläche Fussballplatz);
  • Verdichtungsmassnahmen in Quartieren ausserhalb der Erschliessungsgüteklasse C (insbesondere Merlachfeld, Schützenmatte und Pestalozzistrasse);
  • Erfassung von Kulturgüterschutzobjekten und Erweiterung von Ortsbildschutzzonen im Zusammenhang mit der Gemeindeautonomie.

Die Gemeinde Murten informierte ausserdem, dass sie aufgrund des laufenden Verfahrens keine Fragen zu den oben aufgeführten Themen beantworten werde.