Parolen der Mitte See: Nein zur Biodiversitätsinitiative und ein Ja zur BVG-Reform.
Der Vorstand der Mitte See gibt für die Abstimmungen vom 22. September 2024 folgende Parolen aus: Er empfiehlt einstimmig die Ablehnung der Biodiversitätsinitiative, sowie ein Ja zur BVG-Reform.
Der Vorstand der Mitte See gibt für die Abstimmungen vom 22. September 2024 folgende Parolen aus: Er empfiehlt einstimmig die Ablehnung der Biodiversitätsinitiative, sowie ein Ja zur BVG-Reform.
Die Mitte See ist sich einig, dass der Erhalt der Artenvielfalt sowie der Kampf gegen den Klimawandel ohne Biodiversität nicht möglich ist. Die Biodiversitätsinitiative geht uns aber zu weit. Bereits gegenwärtig werden 19 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche explizit zur Förderung der Biodiversität genutzt. Dies entspricht einer Fläche von 195’000 Hektaren, was in etwa der Grösse der Kantone Zürich und Zug zusammengenommen entspricht. Derzeit sind 7 Prozent erforderlich, um die Direktzahlungen zu erhalten. Die Bauernfamilien erbringen auf freiwilliger Basis bereits jetzt Leistungen, die über die geforderten hinausgehen. Die Initianten fordern, dass 30 Prozent der Landesfläche für Biodiversität zur Verfügung gestellt werden. Eine Umsetzung der Initiative würde zwangsläufig zu einer Reduktion der Inlandsproduktion führen, was eine verstärkte Abhängigkeit von Importen zur Folge hätte. Obwohl lediglich die Hälfte des in der Schweiz konsumierten Essens importiert wird, fallen 70 Prozent der Umweltwirkung im Ausland an. Bei Annahme der Initiative wären folglich zusätzliche Flächen im Ausland zu belegen, um die Versorgung der Schweizer Bevölkerung sicherzustellen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Umsetzung der Initiative mit Kosten in Höhe von 375 – 443 Millionen Franken pro Jahr verbunden wäre.
Hingegen ist die die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) überzeugend und wird entsprechend klar von der Mitte See unterstützt. Die BVG-Reform führt zu einer Modernisierung und Stärkung unseres 3-Säulen-Systems. Die Senkung der Eintrittsschwelle und des Koordinationsabzugs für die Mitte See notwendige Verbesserungen der BVG dar. Die durch die BVG-Reform ermöglichten Einsparungen kommen auch Teilzeitarbeitenden und Personen mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen zugute, die dadurch eine BVG-Rente erhalten können. Die Arbeitgeber tragen mindestens die Hälfte der Beiträge. Obwohl lediglich rund ein Sechstel der Erwerbstätigen von der Senkung des Umwandlungssatzes direkt betroffen ist, erhalten rund 50 Prozent der Übergangsgeneration (Ü50) einen Rentenzuschuss. Zudem werden die Beschäftigungschancen der Arbeitnehmenden über 50 durch die tieferen BVG-Beiträge deutlich verbessert. Dadurch werden bestehende Benachteiligungen beseitigt.