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Sozialpolitische Fehlleistung: Nein zur 13. AHV-Rente

Meinungsbeitrag von Flavio Bortoluzzi, Grossrat SVP, zur Abstimmung «13. AHV-Rente».

Meinungsbeitrag von Flavio Bortoluzzi, Grossrat SVP, zur Abstimmung «13. AHV-Rente».

Mit der Initiative für eine zusätzliche 13 AHV-Rente wird vor allem sichtbar, dass die Initianten wenig von Sozialpolitik, aber einiges von populistischem Auftritt verstehen. Mit der Giesskanne Geld zu verteilen, ohne zu sagen, woher man es nimmt, ist unseriös. Wir können stolz sein auf eine funktionierende soziale Sicherheit in unserem Land. Insbesondere die Altersvorsorge mit der AHV im Zentrum, mit einer sozialen Einkommensbezogenen Finanzierung ist eine Errungenschaft, zu der es Sorge zu tragen gilt. Es geht oft vergessen, dass mit den Ergänzungsleistungen ein in der Bundesverfassung zusätzlich festgelegter Anspruch im Rentenalter auf Leistungen besteht. Damit wurde bei Einkommensschwäche die Voraussetzung für ein würdiges Leben geschaffen. Armut im Alter in der Schweiz ist abgeschafft.

4 Milliarden Lohnabzüge für die Giesskanne?
Sollte sich die Initiative durchsetzen, müssen jährlich ca. 5 Milliarden Franken zusätzlich an alle AHV Bezüger ausbezahlt werden. 20 Prozent, also eine Milliarde davon steuert nach Gesetz die Bundeskasse bei. Woher der Bund das Geld nehmen soll und woher die restlichen 80 Prozent kommen sollen, dazu macht die Initiative keine Aussage. Das überlässt man denjenigen die sich in 3 bis 4 Jahren darüber Gedanken machen müssen. So lange dürften die bestehenden Reserven ausreichen. Für die Bundeskasse braucht es zusätzliche Mehrwertsteuer und die Lohnabzüge werden um etwa 2 Prozent erhöht werden müssen, um die AHV-Rechnung einige weitere Jahre im Lot zu halten.

Sozialpolitische Fehlleistung
Mit einer 13 AHV-Rente wird vor allem unnötige Umverteilungspolitik betrieben. Selbstverständlich verhilft die Initiative Rentenbezüger zu verbessertem Einkommen. Allerdings ist bekannt, dass der grösste Teil der über 65-Jährigen in wirtschaftlich guten bis sehr guten Verhältnissen lebt. An etwa 13 Prozent werden Ergänzungsleistungen ausbezahlt. Die zunehmende Erwerbstätigkeit beider Geschlechter führt zudem zu laufend verbesserten Renten aus Pensionskassen. Gegen 30 Prozent des BIP, oder über 200 Milliarden Franken, werden jährlich in unserem Land für die soziale Sicherheit aufgewendet. Es gibt in diesem Bereich, vor allem bei der Finanzierung der Gesundheits-Versorgung Korrekturbedarf.

Die Initiative für eine 13 AHV- Rente ist verlockend, aber demgegenüber eine sozialpolitische Fehlleistung. Darum NEIN zur 13 AHV-Rente.

Flavio Bortoluzzi
Grossrat SVP, Muntelier

Flavio Bortoluzzi