Go back
Politik /Kommentar
FDP Murten und Umgebung

Kommentar: Bedeutet Raum- & Ortsplanung und verdichtetes Bauen die Quadratur des Kreises?

Das revidierte Raumplanungsgesetz: Stopp der Zersiedelung

Vor rund 10 Jahren hat die Schweizer Stimmbevölkerung das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) angenommen, welches das Ziel verfolgte, den Boden haushälterisch zu nutzen und die Zersiedelung zu stoppen. Dies soll dadurch erreicht werden, dass die Potenziale zur Siedlungsentwicklung nach innen (= Innenentwicklung) «mobilisiert» werden, indem Baulücken gefüllt und Siedlungen verdichtet werden. Gleichzeitig sind überdimensionierte Bauzonen zu verkleinern und Bauzonen dorthin zu verschieben, wo sie gebraucht werden. Zugleich geht es darum, die hohen Kosten für die Erschliessung der Bauzonen (Strassen, öffentlichem Verkehr, Wasser und Abwasser) in den Griff zu bekommen und im Gegenzug durch die Innenentwicklung, also durch verdichtetes Bauen, weiterhin attraktiven Wohnraum zu fördern. Die Revision des RPG entstand als indirekter Gegenvorschlag der «Landschaftsinitiative», welche 2008 durch Greenpeace, Grüne Partei der Schweiz, Pro Natura, VCS und anderen eingereicht wurde.

Um die Ziele des RPG auf Gemeindeebne umzusetzen, haben die Gemeinden ihre Ortsplanungen revidiert und die durch die Bundesgesetzgebung gewünschte Verdichtung u. a. durch Umzonungen von bestehenden Baulandverserven erreicht. 

Das Projekt «Fleur de Morat»

Bei den Grundstücken, auf welchen das Bauprojekt «Fleur de Morat» entstehen sollte, handelte es sich ebenfalls um Flächen, welche schon seit über 60 Jahren als Bauland ausgeschieden wurden. Anlässlich der Ortsplanungsrevision 2014 hat die Gemeinde Murten jedoch angestrebt, die Zone dieser Grundstücke in eine Wohnzone II zu ändern, um somit auch Mehrfamilienhäuser und nicht nur Einfamilienhäuser bauen zu können, ganz im Sinne des revidierten RPG. Gegen diese Umzonung, welche zur Folge hat, dass grössere Häuser gebaut werden können und damit mehr Wohnraum geschaffen wird, regte sich Widerstand in der Bevölkerung, welche die Umzonung durch Einsprachen auf verschiedenen Ebenen und damit indirekt das Bauprojekt «Fleur de Morat» zu verhindern versuchten. 

Im Zuge der Ortsplanungsrevision, welche seit 2014 beim Bau- und Raumplanungsamt des Kantons Freiburg hängig ist, wurde ein Gutachten der eidg. Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und die eidg. Kommission für Denkmalpflege (EKD) in Auftrag gegeben, welches klären sollte, ob die durch das Bauprojekt «Fleur de Morat» betroffenen Bauflächen bebaut werden können oder aber eine Überbauung den Ortsbildschutz der Altstadt von Murten beeinträchtigen würde. Beide Kommissionen kamen Ende 2022 zum Schluss, dass eine Überbauung der betroffenen Grundstücke eine schwerwiegende Beeinträchtigung des von nationaler Bedeutung geschützten Ortsbildes von Murten wäre und die noch unbebauten Flächen in Grün- oder Landwirtschaftszonen umgewandelt werden sollten. Ob diese Grundstücke je überbaut werden, liegt nun in den Händen der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt des Kantons Freiburg. Wer eine Ortsbegehung im Pra Pury unternimmt und gegen die Ringmauern blickt, wird feststellen, dass die bestehenden Häuser der Meylandstrasse das Ortsbild wesentlich mehr beeinträchtigen als die deutlich tieferliegenden Bauprofile des Bauprojektes.

Ein ähnliches Bild ergibt sich am Beinhausweg, wo zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 16 Wohnungen auf der Parzelle einer ehemaligen Kirche entstehen sollten. Das Quartier ist unweit von Einkaufsmöglichkeiten und ÖV-Anschlüssen, also genau so, wie es das RPG eigentlich vorsah. Geplant wurden altersgerechte Wohnungen, welche gerade älteren Personen die Gelegenheit bieten könnten, ihre Einfamilienhäuser jungen Familien zu überlassen. Doch auch hier regte sich der Widerstand der Nachbarschaft und nachdem die Gemeinde das Bauprojekt positiv beurteilt hatte und das Oberamt die Baubewilligung erteilte, zogen die Einsprecher den Entscheid weiter ans Kantonsgericht, welches die Baubewilligung annullierte und somit einen Neubau im Sinne der Verdichtungsziele des RPG verhinderte, dies infolge der noch nicht genehmigten Ortsplanung der Gemeinde Murten.

Ermöglichung einer entwicklungsfreundlicheren und zukunftsgerichteten Siedlungsplanung

Was ist also zu tun, bzw. was braucht es, um den Zielen und Absichten des RPG gerechter zu werden und eine entwicklungsfreundlichere und zukunftsgerichtete Siedlungsplanung zu ermöglichen?

Die Interessenabwägung zwischen genügend Wohnraum und dem Heimat- und Denkmalschutz ist herausfordernd, keine Frage. Jedoch ist es auch eine Tatsache, dass der Seebezirk bis im Jahr 2040 ca. 3000 Bewohner mehr zählen wird, was zusätzlich die Bevölkerung der Gemeinden Courgevaux, Merlach und Muntelier bedeutet. Es braucht also zukunftsgerichtete Sichtweisen und Argumentationen, um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Die FDP Murten und Umgebung setzt sich dafür ein, die Wohnungsverknappung durch unverständliche Entscheide von Bundes- und Kantonsbehörden zu benennen und zu bekämpfen. Murten und die schöne Umgebung liegt allen am Herzen, aber das Wohnen in einem durch den Bund geschaffenen Museum ist nicht das, was anzustreben ist.

Ebenfalls fordert die FDP Murten und Umgebung das Bau- und Raumplanungsamt des Kantons Freiburg auf, die Dauer der Ortsplanungen massiv zu reduzieren. Es kann und darf nicht sein, dass Gemeinden über Jahre auf die Genehmigung der Ortsplanungen warten müssen und dadurch Mehrkosten, Rechtsunsicherheit und Rechtsstreitereien Tür und Tor geöffnet werden. Das Ziel ist klar: Attraktiver und zahlbarer Wohnraum an zentraler Lage und kein Freilichtmuseum Murten!