Go back
Politik /Kommentar
SP See

Märzsession des Grossen Rates - Standpunkt der SP See

Änderung des Gesetzes über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG)

Um die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, können nach dem neu eingeführten Artikel 13a Kinder, die in der Schule verstärkte, sonderpädagogische Massnahmen durch eine Assistenzperson erhalten, auch im Rahmen der ausserschulischen Betreuung davon profitieren. Der Kanton beteiligt sich hälftig an den Kosten. Die Diskussion über die grundlegende Aufteilung der Aufgaben und Kosten zwischen Gemeinden und Staat in Bezug auf das FBG wird im Rahmen der «Aufgabenentflechtung» künftig noch thematisiert werden.
 
Eine Steuersenkung für Auserwählte

Unter dem Deckmantel der Unterstützung von jungen Generationen beim Erwerb von Wohneigentum beschloss der Rat mit einer knappen Mehrheit eine Befreiung der Handänderungssteuer bei Erstkäufen bis zu einem gewissen Betrag. Argumentiert wurde mit hohen Hürden bzw. Kosten, welche die heutigen jungen Generationen beim Erwerb von Eigentum hindern würde. Dieser Beschluss ist in der Umsetzbarkeit schwierig und hat zudem erhebliche Mindereinnahmen für die Gemeinden trotz bleibendem, wenn nicht gar höherem Aufwand für sie selbst wie auch für den Kanton zur Folge. Ein inkonsequenter Beschluss, wenn man die am Vortag beschlossene Subventionierung von Ladestationen für Elektroautos, den notwendigen finanziellen Schutzschirm für Pandemie-Härtefälle und anderweitige geforderte Unterstützungen durch den Staat bedenkt. Es stellt sich eher die Frage, ob die jungen Personen und Familien nicht auf andere Weise für ein finanziell sorgloses Leben unterstützt werden und so auf ein Eigenheim sparen könnten. Wir denken da an Bezahlung fairer Löhne für beide Geschlechter, zahlbare Krankenkassenprämien, zahlbare externe Kinderbetreuung, zahlbare Mietwohnungen – wir könnten die Aufzählung weiterführen. Solche Massnahmen wären bei weitem effektiver als eine privilegierte Klasse auf Kosten der Gesamtgesellschaft zu unterstützen.
 
Kompetent oder nicht kompetent, das war hier eigentlich nicht die Frage

Alle Bürger*innen besitzen die Möglichkeit, mittels Petition ein Anliegen an den Kanton zu bringen. Dazu genügt ein von einer mündigen, im Kanton wohnhaften Person unterzeichnetes Schreiben und die Zustellung der Petition zur Kenntnisnahme und Beantwortung an die zuständige Behörde. Wird dem Sekretariat des Grossen Rates eine solche zugestellt, tritt die Petitionskommission aufs Parkett und prüft, ob das Anliegen zulässig und genügend begründet ist. Sollte dem nicht so sein, hat die Kommission die Möglichkeit, die Petition direkt abzuschreiben. Im anderen Fall stehen ihr verschiedene Varianten zur Wahl: die Empfehlung an den Grossen Rat zur Annahme oder Ablehnung oder die Weiterleitung der Petition an die zuständige Behörde, sofern sie den Grossen Rat als nicht zuständig anerkennt. Letzteres war bei der eingereichten Petition «Schützen wir gemeinsam die Dörfer und Landschaften am Greyerzersee» klar der Fall, wo initial die Regionalorganisationen und schlussendlich der Staatsrat zuständig sind. Die Kommission hat nach interner Abstimmung jedoch beschlossen, den Grossen Rat über die formelle Kompetenz abstimmen zu lassen. Die Diskussion im Grossen Rat blieb bei dieser Formsache glücklicherweise kurz, die Petition wird nun den Zuständigen übergeben. Es ist jedoch bedauerlich, den Rat mit dieser Vorgehensweise über Themen diskutieren zu lassen, für die er nicht zuständig oder entscheidungskompetent ist. Wir hoffen, dass die Petitionskommission in Zukunft ihre Handlungsweise anpassen wird.

Chantal Müller und Julia Senti, SP Grossrätinnen