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Politik /Kommentar

Märzsession 2021 des Grossen Rates - Standpunkt der SVP See

Die Abgeordneten der SVP-Fraktion des Seebezirks informieren nachstehend über einige Geschäfte, welche in der Märzsession 2021 im Grossen Rat behandelt wurden.

Die Abgeordneten der SVP-Fraktion des Seebezirks informieren nachstehend über einige Geschäfte, welche in der Märzsession 2021 im Grossen Rat behandelt wurden.

Da das Rathaus in Freiburg im Umbau ist, fand diese Session wiederum im Forum Fribourg statt.

Fusion der Gemeinde Murten mit den Gemeinden Galmiz und Gempenach
Der letzte Akt der Fusionsvereinbarung von Murten mit Galmiz und Gempenach und der entsprechende finanzielle Beitrag des Kantons von rund CHF 200'000 wurde einstimmig durch den Rat genehmigt. Auch wir von der SVP unterstützen diese Fusion, wurde diese doch vom Stimmvolk angestossen und durch dieses bei verschiedenen Volksabstimmungen auch bestätigt.
 
Ruhegehälter von Staatsräten und Oberamtmännern
Die bisher angewendete lebenslange Rente gilt als veraltete Vorsorgelösung und musste modernisiert werden. Die neu ausgearbeitete Lösung wurde rundherum als fairer und transparenter Kompromiss bezeichnet, und auch wir von der SVP konnten dem neuen Gesetz mit gutem Gewissen zustimmen. Das durch den Rat einstimmig akzeptierte Gesetz bestätigt die Besitzstandwahrung für die bisherigen und für wiedergewählte Amtsträger. Neu gewählte, welche ihr Amt am 1. Januar 2022 antreten, werden in die Pensionskasse des Staatspersonals überführt. Ihre Beiträge an die zweite Säule werden markant erhöht. Um eine Lohngleichheit zu den bisherigen Magistraten herbeizuführen, wird auch der Bruttolohn entsprechend angepasst.
 
Neuorganisation der Feuerwehren
Dem revidierten Gesetz für die Brandbekämpfung und Hilfeleistung stand im Grundsatz nichts im Weg, auch wir von der SVP unterstützen diesen letzten grossen Schritt nach der Revision FriFire und der Revision des Gesetzes der Gebäudeversicherung einstimmig. Im Grundsatz geht es um das Ersetzen der lokalen Feuerwehrkorps durch Gemeindeverbände und die Entflechtung der Aufgaben zwischen den Gemeinden mit der Gebäudeversicherung. Die durch den Rat durchgesetzten Gesetzesanpassungen sind vor allem für den Süden unseres Kantons von Bedeutung. Unsere Fraktion hat diese unterstützt. Einerseits können Feuerwehrverbände auf der Basis von Bezirken, nicht nur auf der Basis der Einwohneranzahl, gegründet werden. Andererseits wird die Frist für den Bau neuer Feuerwehrlokale verlängert, da aufgrund raumplanerischer Probleme Verzögerungen auftreten könnten.
 
Keine Anpassungen bei der Sozialhilfe und dem Jugendamt
Ein klassischer Links-Rechts Graben öffnete sich bei zwei Motionen der Ratslinken. Eine der beiden verlangte die Abschaffung der Rückerstattung von Sozialhilfegeldern. Bei dieser Frage stellten wir uns mit der Mehrheit im Rat auf den Standpunkt, dass die Sozialhilfe als letztes Mittel des sozialen Auffangnetzes auch weiterhin zurückbezahlt werden muss. Dies im Sinne der Eigenverantwortung der Bezüger und gegenüber dem Gemeinwesen, welches für diese Hilfe aufkommen muss. Im Übrigen basieren unsere kantonalen Regeln auf Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Es bestehen diverse Ausnahmen aus der Rückerstattungspflicht.
 
Die zweite Motion verlangte eine Anpassung des Jugendgesetztes mit der Konsequenz der Schaffung neuer Arbeitsplätze beim Jugendamt. Bereits im letzten Jahr wurden mit dem regulären Budget zusätzliche Stellen in diesem Amt geschaffen. Die Mehrheit im Rat hatte die Ansicht, dass zuerst mit einer Reform der internen Organisation freie Ressourcen bewirkt werden müssen, bevor neue Stellen geschaffen werden. Zudem wurde von unserer Fraktion gefordert, allfällige neue Stellen intern in der Verwaltung zu kompensieren. Auch wurde darauf hingewiesen, dass die Freizeitvereine, z.B. Sport oder Musik, ihren gesellschaftlichen Auftrag wieder ganz wahrnehmen müssen, um den Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung bieten zu können.
 
Teilweise Gebührenbefreiung der Gemeinden bei der Ortsplanungsrevision
Aufgrund eines Kantons- und Bundesgerichtsentscheides müssen alle Gemeinden ihre Ortsplanungsrevision nach dem neuen kantonalen Richtplan öffentlich auflegen, dies entgegen einer Aussage des entsprechenden kantonalen Amtes. Aus diesem Grund verlangte eine Gruppe von Grossräten, dass die zusätzlich entstehenden Kosten zwingend zu Lasten des Kantons gehen müssen und nicht der betroffenen Gemeinden. Mit Unterstützung der SVP wurde der Auftrag mit 54 Ja-Stimmen gutgeheissen, da er aber das qualifizierte Mehr, also mindestens 56 Ja-Stimmen, benötigte, wird dieser nicht umgesetzt. Das verantwortliche Amt wird die entsprechenden Leistungen weiterhin auf freiwilliger Basis nicht fakturieren.

Die SVP Grossrätinnen und Grossräte des Seebezirks: Flavio Bortoluzzi, Käthi Thalmann-Bolz, Gilberte Schär und Rudolf Herren-Rutschi