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Leserbrief: Von Bekleidungsvorschriften in der Bundesverfassung

Die Schweizer Kantone sind grundsätzlich souverän. Der Bund erfüllt nur Aufgaben, die in der Bundesverfassung vorgesehen sind und die nur gemeinsam oder einheitlich erfüllt werden können. Kleidervorschriften in der Bundesverfassung untergraben die Eigenständigkeit der Kantone. Die aktuelle Situation zeigt, dass die Kantone sehr wohl in der Lage sind, unerwünschte Gesichtsverhüllungen auf ihrem Kantonsgebiet zu regeln. Kantone mit möglichen Problemen in den Sportstadien oder bei Demonstrationen kennen Vermummungsverbote, so auch der Kanton Freiburg seit 2014! Kleinere Kantone, welche nicht mit derartigen Problemen konfrontiert sind, weil sie ganz einfach keine grossen Sportclubs, Stadien oder Demonstrationen haben, brauchen diese Regeln nicht. Das ist gelebter Schweizer Föderalismus.
 
In unserem Kanton können wir die bestehenden Probleme im Zusammenhang mit unerwünschten Gesichtsverhüllungen selbst regeln. Wir brauchen keine Bundesvorschrift. Wir haben bereits ein Vermummungsverbot. Wieso wir mit der Bundesverfassung zusätzlich ein Verbot der Burka für unseren Kanton einführen sollten, sehe ich beim besten Willen nicht.
 
Zudem verlangt der Verfassungsartikel auch, dass per Bundesgesetz die Ausnahmen im Rahmen der Ausübung von Brauchtum geregelt werden müssen. Der Bund wird somit bestimmen müssen, ob die Urnäscher Silvesterchläuse ihre Hauben, die Basler Trommler und Pfeifer ihre Larven, die Fasnächtler im Kanton Freiburg, die Tschäggättä im Lötschental und der Fulehung in Thun ihre Masken weiterhin tragen dürfen. Weiter wird in diesem Bundesgesetz zu regeln sein, in welchen Fällen sich zum Beispiel eine Bergsteigerin oder eine Snowboarderin das Gesicht verhüllen darf. Das Ganze ist absurd: absolut unnötige Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund – mehr Bürokratie – mehr Vorschriften – weniger Freiheit.
 
Also, lassen wir die Kompetenz für Bekleidungsvorschriften und Brauchtumsanlässe bei den Kantonen und sagen wir Nein zum Verhüllungsverbot in der Bundesverfassung!

Martin Leu,
Murten