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Politik /Kommentar
glp Seebezirk

Glp Seebezirk beschliesst dreimal Ja

Die Mitgliederversammlung der glp Seebezirk hat am 4. September die JA-Parole zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (Konzernverantwortungsinitiative) gefasst.

Für die Grünliberalen gehört zu einer liberalen und modernen Wirtschaftsordnung auch die Einhaltung der Menschenrechte und der Grundsätze des Umweltschutzes durch Schweizer Unternehmen im Ausland. Dies wird zunehmend auch international anerkannt. Wenn die Initiative angenommen wird, werden die Grünliberalen sich dafür einsetzen, dass sie im Sinne des nationalrätlichen Gegenvorschlags umgesetzt wird, zu dessen Gunsten die Initiative zurückgezogen worden wäre. Der vorliegende indirekte Gegenvorschlag ist zahnlos und trägt den wichtigen Anliegen der Initiative ungenügend Rechnung.

Weiter empfiehlt der Vorstand der glp Seebezirk ein JA zur Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten». Bei einer Annahme der Initiative wird die Finanzierung von Kriegsmaterialherstellern durch bestimmte Institutionen wie die Pensionskassen, die Schweizerische Nationalbank, aber auch die AHV verboten. Die Stellung der neutralen Schweiz kann genutzt werden, um Friedensförderung zu betreiben und Vermittlungsdienste anzubieten. Dass gleichzeitig Institutionen der Schweiz wie die Nationalbank, die AHV oder Pensionskassen in Kriegsmaterialhersteller investieren, steht im Widerspruch zu den friedensfördernden Bemühungen der Schweiz. Die betroffenen Anleger sind nicht auf Erträge aus Kriegsmaterialgeschäften angewiesen.

Die kantonale Vorlage zur Revision des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals wird ebenfalls zur Annahme empfohlen. Die finanzielle Stabilität der Pensionskasse des Staatspersonals wird aktuell durch zwei Trends gefährdet: Durch die höhere Lebenserwartung und die geringeren Erträge auf den Finanzmärkten. Der Vorschlag sieht eine Erhöhung der Beiträge der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers sowie Übergangs- und Kompensationsmassnahmen mit einem einmaligen Arbeitgeberbeitrag von 380 Millionen Franken vor. Die Vorlage entspricht einem ausgewogenen Kompromiss, welcher es dem Staat erlaubt, weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und dementsprechend einen guten Service public anbieten zu können.