Ortsplanungsrevision: Kanton "schiebt" den Murtner Fussballplatz vorerst noch auf die Wartebank
Die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) hat die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Murten, Sektoren Murten und Büchslen (OPR) am 17. Juni 2024 unter Auflagen genehmigt.

Die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) hat die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Murten, Sektoren Murten und Büchslen (OPR) am 17. Juni 2024 unter Auflagen genehmigt.
Nach zwei öffentlichen Auflagen in den Jahren 2016 und 2018 wurde die OPR am 14. Januar 2019 vom Gemeinderat verabschiedet und an das kantonale Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) zur Genehmigung weitergeleitet. In der Zwischenzeit haben sich diverse Rechtsgrundlagen geändert und der neue kantonale Richtplan ist in Kraft getreten. Nachdem sich der Gemeinderat und weitere Betroffene im Rahmen des rechtlichen Gehörs im Oktober 2023 zu den Genehmigungsabsichten und den Auflagen des BRPA äussern konnten, wurde die OPR nun genehmigt. Die Unterlagen liegen während 30 Tagen öffentlich auf. Da die öffentliche Auflage des Genehmigungsentscheids in die Gerichtsferien und damit den Fristenstillstand (15. Juli bis und mit 15. August) des Kantonsgerichts fällt, dauert die Auflage- und Beschwerdefrist bis zum 16. September 2024.
Vorerst kein neuer Fussballplatz
Im Wesentlichen wurde die OPR mit den Auflagen und Anpassungen genehmigt, wie im Rahmen der Anhörung angekündigt wurde. Einzelne kleinere Details wurden zudem angepasst. Nachfolgend gehen wir auf ein paar relevante Punkte ein: "Was das Richtplandossier anbelangt, mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass der Kanton die geplante Erweiterung im Prehl Süd (zwischen OSRM und Neugut) nicht genehmigen möchte.", schreibt die Gemeinde in einer Medienmitteilung vom 24. Juli. Langfristig geplant auf diese attraktive und dringend benötigte Fläche war etwa die Verschiebung des Fussballplatzes Pra Pury, um die Fläche des Fussballplatzes, bei welcher es sich um eine gut erschlossene Wohnzone handelt, endlich überbauen zu können.
Kriterium: Anschluss an öffentlichen Verkehr
Im Nutzungsplandossier wurden insbesondere Verdichtungen nicht bewilligt, die ausserhalb der Erschliessungsgüteklasse C liegen (Qualität und Quantität des öffentlichen Verkehrs in der näheren Umgebung). Dies ist insbesondere im Ortsteil Büchslen und teilweise auch in Murten der Fall (z.B. Merlachfeld, Neugut, Schützenmatte).
Dieser Entscheid habe keine Auswirkungen auf bestehende Bauten und deren Nutzung, kann aber zu Einschränkungen bei
künftigen Neu- und Ausbauprojekten führen, so der Gemeinderat weiter und präzisier, dass sie (die Gemeinde) Klarheit vermisse, in Bezug auf die Kriterien anhand welcher das Amt für Mobilität den Anschluss an das Langsamverkehrsnetz als genügend einschätzt, oder eben nicht.
Adieu "Fleur de Morat"
Auch Teil des Nutzungsplandossiers ist die Thematik des Kulturgüter- und Ortsbildschutzes, welche nicht den Wünschen des Gemeinderats entspricht. Erfreulicherweise darf das Gebiet «Prehl-Meyland» in der Bauzone verbleiben, jedoch hat das Amt für Kulturgüter (KGA) Auflagen verlangt, welche das geplante Bauvorhaben «Fleur de Morat» verunmöglichen. Hingewiesen wurde insbesondere darauf, dass es sich um die erste Ortsplanung vom Sektor Murten handelt, die das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) in seiner Planung zu berücksichtigen hat, und dass sich die Sensibilität diesbezüglich vergrössert habe.
Zudem wurden verschiedene Bereiche definiert, die mit zusätzlichen Schutzbestimmungen zu versehen sind (z. B. Schulhausareal Längmatt, Bahnhofstrasse und Alte Freiburgstrasse Ost). Schliesslich wurde für 40 bestehende Gebäude eine höhere Schutzkategorie festgelegt als die vom Gemeinderat vorgeschlagen. Die 27 Gebäude davon, welche von der Gemeinde ganz aus dem Schutz entlassen worden waren, wurden vom Kanton mit Abstützung auf das Gutachten des KGA wieder unter Schutz gestellt. Dass die RIMU Mut zur Interessenabwägung besitzt zeigte sie mit dem Entscheid Solarenergieanlagen in der Kernzone I (Altstadt) nicht grundsätzlich zu verbieten wie vom KGA verlangt. Dies begründete sie damit, dass ein generelles Verbot schwerwiegende Folgen hätte und dass die Bundesgesetzgebung im Energiebereich stetige Lockerungen vorsehe und sich die technischen Möglichkeiten zur diskreten Realisierung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen laufend verbessern. Die RIMU hat jedoch explizit darauf hingewiesen, dass die Zulassung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen in der Kernzone I der Baubewilligungspflicht unterliegen.
Gemeinderat geht in Klausur
Der Gemeinderat wird nun die Auflagen und Änderungen im Rahmen der öffentlichen Auflage genau analysieren und aufgrund der möglichen Auswirkungen und Erfolgschancen entscheiden, ob er einzelne Punkte des Genehmigungsentscheides beim Kantonsgericht anfechten wird.
Sämtliche Änderungen und Anpassungen sind von der Gemeinde innerhalb von neun Monaten nach Rechtskraft des nun vorliegenden Genehmigungsentscheides öffentlich aufzulegen. Mit Blick in die Zukunft wird sich der Gemeinderat überlegen müssen, ob es sinnvoll ist eine Harmonisierung anzustreben und wie eine solche, in Absprache mit dem Kanton, am besten durchzuführen ist. Momentan verfügt die Gemeinde Murten über insgesamt acht Ortsplanungen in unterschiedlichen Stadien oder in Erwartung baldiger Genehmigung.