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Abschluss der Untersuchung zum Todesfall vor der Notaufnahme Tafers

In einer Nacht im August 2020 verstarb eine Person vor der Notaufnahme des HFR Tafers. Die Klage wurde nun vom Staatsanwalt abgewiesen, kann aber noch angefochten werden.

von unsereRegion
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(c) www.h-fr.ch

In einer Nacht im August 2020 verstarb eine Person vor der Notaufnahme des HFR Tafers. Die Klage wurde nun vom Staatsanwalt abgewiesen, kann aber noch angefochten werden.

In der Nacht vom 10. August 2020 wurde eine Patientin von einem Angehörigen zur damaligen Notaufnahme des Standorts Tafers gebracht. Seit dem 17. März 2020 war diese jedoch von 22 bis 8 Uhr geschlossen, ebenso wie die Notaufnahme Riaz. Die nächtliche Schliessung war der Bevölkerung über verschiedene Kommunikationskanäle mitgeteilt worden. Sie sollte die Verlegung von medizinisch-pflegerischem Personal an das HFR Freiburg – Kantonsspital ermöglichen, um die Betreuung der zahlreichen Covid-19-Patientinnen und -Patienten zu gewährleisten. Trotz der Reanimationsversuche des Spitalpersonals und des Notarztdienstes SMUR verstarb die Patientin.

Die Spitaldirektion leitete daraufhin eine Administrativuntersuchung ein, um den Sachverhalt aufzuklären. Da der strafrechtliche Teil der Untersuchung mittlerweile abgeschlossen ist, kann der Bericht der beiden unabhängigen Experten nun veröffentlicht werden. Verwaltungsrat und Spitalleitung erachten deren Schlussfolgerungen und Empfehlungen als relevant, haben jedoch bereits seit 2021 Massnahmen getroffen, um die Governance, Organisation und Kommunikation des operativen Managements des HFR und seiner zahlreichen Entwicklungsprojekte zu konsolidieren.

Der Untersuchungsbericht wurde zusammen mit einem ärztlichen Gutachten an die Freiburger Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese hat am 9. Mai 2023 eine Nichtanhandnahme verfügt. Diese stützt sich auf die Aussage der Experten, dass das notärztliche Team des HFR Tafers die Patientin selbst dann nicht hätte retten können, wenn die Notaufnahme geöffnet gewesen wäre. Die Klage ist demnach abgewiesen. Diese Verfügung ist nicht endgültig und kann noch angefochten werden. (MM/rmc)