Murten zum «Schweizer Dorf des Jahres 2024» gewählt
Die Leserinnen und Leser der «Schweizer Illustrierten», «L’illustré» und «La Domenica» haben Murten zum «Schweizer Dorf des Jahres 2024» gewählt.
Die Leserinnen und Leser der «Schweizer Illustrierten», «L’illustré» und «La Domenica» haben Murten zum «Schweizer Dorf des Jahres 2024» gewählt.
In einem spannenden Wettbewerb setzte sich Murten gegen fünf Finalisten-Dörfer durch. Gesucht wurde das schönste Dorf der Schweiz – sei es etwa aufgrund seiner Lage oder seiner sehenswerten Architektur. Abstimmen konnten alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz.
Die Einwohnerinnen und Einwohner von Murten können ab heute, Freitag, 23. August 2024, am Empfang der Stadtverwaltung an der Rathausgasse 8 kostenlos ein Exemplar der Schweizer Illustrierten mit der Siegerreportage abholen (solange Vorrat). Ab Mittwoch, 28. August 2024 ist auch die Ausgabe der «L’illustré» erhältlich.
Baugesuche
Beim Empfang der Stadtverwaltung sind ab Freitag, 23. August 2024, nachstehend bezeichnete Baugesuche während 14 Tagen zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt:
- Fabian Tschümperlin, Schwyz, im Auftrag von Ute Binderheim, Baar: Innenumbau EG, Artikel 6274 des Grundbuchs von Murten, Rathausgasse 12;
- WUNSCHFORM Architekten GmbH, Murten, im Auftrag der eltrona gmbh, Murten: Unterstand für Autos und Velos, Artikel 9197 des Grundbuchs von Murten, Freiburgstrasse 29a;
- Martin Gutknecht, Murten: Projektänderung zu Baugesuch 2022-4-00163-S; Terrasse im DG, Änderung Eingangspartie und div., Artikel 6470 des Grundbuchs von Murten, Prehlstrasse 50;
- Gobeli Bau AG, Saanen, im Auftrag von Martin Keller, Clavaleyres: Projektänderung zu Baugesuch 2023-4-00353-O; Erweiterung Laufhof, Änderung Güllengrubenanordnung, geringfügige Fassadenänderungen, Ausnahme Unterschreitung Bauabstand zur Strasse, Artikel 9256 des Grundbuchs von Murten (Sektor Clavaleyres), Goderi 12b (Ortsteil Clavaleyres);
- Markus Leist – Ihr Bauplaner, Guschelmuth, im Auftrag von Nikson Demaj, Flamatt: Abbruch Wohnhaus, Neubau von 4 Einzelwohnhäusern und einem Einfamilienhaus, Artikel 90 des Grundbuchs von Murten (Sektor Courlevon), Salavoweg 10, 13, 15, 17 und 19 (Ortsteil Courlevon).
Allfällige Einsprachen gegen diese Bauvorhaben sind innerhalb der 14-tägigen Auflagefrist schriftlich und begründet an die Stadtschreiberei zu richten.
NV/21. August 2024