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Schwarzarbeit: Kanton informierte über den Stand der Dinge und die neue Kampagne

Der Kanton Freiburg verzeichnet grosse Fortschritte bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Ein Erfolg, der auf die Revision des Gesetzes über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG) zurückzuführen sei, wie der Kanton Freiburg am 22. April mitteilte.

von Kanton Freiburg
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Der Kanton Freiburg verzeichnet grosse Fortschritte bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Ein Erfolg, der auf die Revision des Gesetzes über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG) zurückzuführen sei, wie der Kanton Freiburg am 22. April mitteilte.

Im Jahr 2023 wurden 633 Unternehmen sowie 2270 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kontrolliert. Ein wichtiges Instrument, das mit der Revision eingeführt wurde, sind die Zwangsmassnahmen der Verwaltungsbehörde, die es in dieser Form in der Schweiz bisher nicht gegeben hatte. Diese Massnahmen wurden gegen 35 Unternehmen ausgesprochen. Diese mussten somit ihren Betrieb umgehend einstellen oder ihnen wurde der Zugang zu ihrem Arbeitsort verboten. 

Schwarzarbeit hat viele Facetten
Wenn von Schwarzarbeit die Rede ist, dann hat der Arbeitgeber in den häufigsten Fällen Arbeitnehmende nicht bei den obligatorischen Sozialversicherungen angemeldet, quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende nicht den Steuerbehörden gemeldet, oder ausländische Arbeitskräfte ohne gültige Bewilligung angestellt. Schwarzarbeit gibt es in allen Bereichen. Sie ist jedoch nur schwer zu beziffern. Man schätzt, dass die Schattenwirtschaft, zu der auch die Schwarzarbeit zählt, einen Umfang von etwa 6 Prozent des Schweizer BIP hat. 

Priorität für den Kanton
Der Kanton Freiburg hat die Bekämpfung der Schwarzarbeit zu einer seiner Prioritäten gemacht und sich mit innovativen Instrumenten ausgestattet, die die Bundesbestimmungen in diesem Bereich ergänzen. Dank neuen gerichtspolizeilichen Befugnissen können die Inspektoren der Arbeitsmarktüberwachung etwa die fehlbaren Unternehmen gezielter kontrollieren. Die Kontrollen seien wirksamer und die Inspektoren könnten selbständiger arbeiten, so der Kanton. 


Prävention wird grossgeschrieben
Repression ist nicht das einzige Instrument für die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Das Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) lanciert eine neue Informations- und Sensibilisierungskampagne mit dem Slogan «Schwarzarbeit: Das ist riskant und bleibt nicht ungestraft!». Die Kampagne legt das Augenmerk auf die Risiken der Schwarzarbeit und wird über verschiedene Kanäle geführt: Website des Staats Freiburg (fr.ch/de/schwarzarbeit), Videos in den sozialen Netzwerken, Anzeigen in den Printmedien.

Link zur Informations- und Präventionskampagne: Schwarzarbeit: Das ist riskant und bleibt nicht ungestraft!